Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 69

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Ich komme zum Bericht über Tagesordnungspunkt 6: Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend eine Verein­barung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrund­stücken geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in Schriftform vor.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2004 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zum Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ing. Kampl. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


12.52

Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Tagesordnungspunkt 6 befasst sich mit der zivilrechtlichen Situation bezüglich Grund­verkehr und Baugrund und der 15a-Vereinbarung, in weiterer Folge Ausländer­grund­verkehrsgesetz.

Die Anpassung zwischen Bund und Land ist mit der Vollmitgliedschaft Österreichs bei der EU eine Aufgabe, die wir zur erfüllen haben.

Das zweite Problem ist, dass wir eine bundeseinheitliche Rechtssituation erhalten, und zwar im zivilrechtlichen Bereich.

Der dritte Punkt ist, dass durch die neue Regelung auch für Ausländer für land- und forstwirtschaftliche Flächen eine Regelung getroffen wird.

Mit dieser Novellierung führen wir einfach die Anpassungen, zu denen wir auf Grund der Vollmitgliedschaft – ich komme noch einmal darauf zurück – verpflichtet sind, durch. Diese Anpassungen haben den Zweck, dass Österreich im internationalen Bereich in der gesamten Grunderwerbsfrage – auch Österreicher können im übrigen Europa jederzeit als Grunderwerber auftreten – die gleichen Möglichkeiten für alle Mitgliedstaaten, für Personen der Europäischen Union schafft.

Die freiheitliche Fraktion wird dieser Regelung die Zustimmung geben, weil es einfach für die Länder höchst notwendig war, diese Vereinbarung zu treffen.

Unabhängig davon, meine sehr geehrten Damen und Herren, wissen wir Bürger­meister, mit welchen Problemen wir es zu tun hatten, um so manchen Grunderwerb durch Ausländer zu Fall zu bringen, wo es notwendig war, andererseits konnte sich so mancher Grunderwerber dadurch bei uns niederlassen und bei uns seine Existenz aufbauen.

Es ist nicht von dieser Regelung betroffen, aber es kann nicht sein, dass zum Beispiel ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb von jemandem erworben wird – in Kärnten ist es so –, der von der Land- und Forstwirtschaft keine Ahnung hat. Da wird nach wie vor diese Regelung gelten und die Verpflichtung sein, dass der Erwerber jemanden mit der vollen Verantwortung beauftragt, diesen Betrieb zu führen, oder dass er den Nachweis erbringt, dass seine Voraussetzungen für die Führung eines land- oder forstwirtschaft­lichen Betriebes gegeben sind.

 


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