Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 70

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All das liegt nicht unmittelbar im Bereich dieses heutigen Antrages. Die Regelung, die wir heute treffen, ist einfach notwendig, und wir sollten ihr die Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.56

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Böhm. – Bitte.

 


12.56

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Damen und Herren des Hohen Hauses! Zur Zivilverfahrens-Novelle 2004 ist aus der Sicht meiner Fraktion auch Folgendes positiv festzuhalten: Mit ihr sollen die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Datenschutz­gesetzes 2000 im Bereich der Justizgesetze sachangemessen umgesetzt und gegen die Verletzung des Grundrechtes auf Geheimhaltung der personenbezogenen Daten durch Organe der Gerichtsbarkeit ein Rechtsbehelf eröffnet werden.

Ein weiterer Reformpunkt bezieht sich auf den Verbraucherschutz. Bereits heute sind die Verbände im Sinne des § 29 Konsumentenschutzgesetz auf Grund der in der Juris­diktionsnorm festgelegten fiktiven Mindeststreitwerte in der Lage, zur Klärung der Rechtslage im überindividuellen Interesse der Verbraucher Musterprozesse zu führen. Im Gegensatz zu bisher sollen künftig aber nicht nur Geldforderungen Gegenstand solcher Verfahren sein können, sondern auch alle abtretbaren Ansprüche sonstiger Art.

Dem informationstechnologischen Fortschritt entsprechende Neuregelungen dienen der Führung der gerichtsinternen Register und der Einsichtnahme in sie. Auf diesem Gebiet ist das österreichische Justizwesen anerkannterweise europaweit, wenn nicht sogar weltweit führend. Das darf einmal ohne unangebrachtes Selbstlob objektiv fest­gestellt werden.

Im einzigen Punkt, in dem uns die Bundesrepublik Deutschland, die sonst weit hinter unseren informationstechnologischen Ausstattungen der Justiz zurückliegt, freilich auch nur legislativ und keineswegs in der praktischen Realisierung voraus war, ziehen wir mit der vorliegenden Novelle nach, und zwar in der zukünftigen prozessualen Mög­lichkeit, Zeugen und Parteien mittels Videotechnologie, also in Videokonferenz, einzu­vernehmen, was vielleicht auch kostspielige und langwierige Rechtshilfeverfahren im Ausland unter Umständen vermeiden helfen wird.

Der zeitgerechten Umsetzung der Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27.1.2003 zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen dient die Gewährleistung einer angemessenen Prozess­kostenhilfe – in österreichischer Diktion: Verfahrenshilfe – für Zivil- und Handelssachen mit grenzüberschreitendem Bezug für alle Unionsbürger, unabhängig von ihrem Wohn­sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Europäischen Union, und solche Drittstaaten­angehörige, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten.

Auch diesem Vorhaben, das dem Rechtsschutz von Inländern und Unionsbürgern ent­sprechend weiterhelfen wird, werden wir sehr gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

12.59

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Auch das ist nicht der Fall. Die Debatte ist daher geschlossen.

Die Berichterstattung wünscht ebenfalls kein Schlusswort.

 


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