Bundesrat Stenographisches Protokoll 715. Sitzung / Seite 23

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Interesse daran, dass im Rahmen eines konsolidierten Luftverkehrsmarktes langfristig nur ein paar wenige wirtschaftliche Verteilungszentren in Europa übrig bleiben.

Europas Stärke ist seine Vielfältigkeit. Und aus österreichischer Sicht muss es Ziel sein, dass in einem pluralistischen Europa Standorte nicht reduziert, sondern gesichert und ausgebaut werden können.

Der geänderte Rechtsrahmen besteht allerdings darin, dass auf europäischer Ebene die Vergemeinschaftung von Rechtsnormen insbesondere in den letzten Jahren ver­mehrt auch den Luftfahrtbereich umfasst hat. War es bis zirka Mitte der neunziger Jahre primäre Aufgabe der nationalen Luftverkehrspolitik, ausschließlich die Interessen österreichisch konzessionierter Unternehmen mit Drittstaaten ohne wesentliche Be­rücksichtigung von Entwicklungen auf EU-Ebene zu verhandeln, so haben wir heute die Interessen aller europäischen Luftfahrtunternehmen gleich zu behandeln. Wir spre­chen hier von der so genannten Inländergleichbehandlung von europäischen Flugge­sellschaften.

Das hat natürlich auch Vorteile für unsere österreichischen Luftfahrtgesellschaften, die sich ebenfalls unter gleichen Bedingungen in anderen Mitgliedstaaten der Europäi­schen Union niederlassen und von dort aus ihre Flüge anbieten können.

Damit Österreich als Standort weiterhin seine Interessen gegenüber bilateralen Ver­handlungspartnern umsetzen kann, bemüht sich Österreich vermehrt um die Abhaltung bilateraler Verkehrsrechtsverhandlungen. Seit Mai dieses Jahres gibt es eine EU-Verordnung, die die auf Grund des EU-Rechts geänderten Rechte und Pflichten festlegt, die bei diesen Verhandlungen zu berücksichtigen sind.

Die Kommission hat auch das Recht bekommen, mit Drittstaaten bilateral zu verhan­deln, allerdings nicht über den Bereich der Verkehrsrechte, sondern über spezifische EU-rechtliche Belange. Kommission und Mitgliedstaaten koordinieren sich rechtzeitig im Rahmen eines durch EU-Recht eingerichteten Sonderausschusses. In diesem sind die bilateralen Luftfahrtexperten der Zivilluftfahrtbehörde vertreten, um die spezifisch österreichischen Interessen gegenüber den 24 Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission entsprechend zu vertreten und durchzusetzen.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Danke, das ist nicht der Fall. (Heiterkeit bei der SPÖ. – Bundesrat Konecny: Das verstehe ich vollkommen!)

Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Professor Böhm. – Bitte.

 


Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wie ist der Stand der Luftverkehrsverhandlungen zwischen der Europäischen Kommis­sion und den USA, womit auch das bilaterale Luftverkehrsabkommen zwischen Öster­reich und den USA repariert werden soll?

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Sehr geehrter Herr Bundesrat! In den 17 Monaten seit der Entscheidung des Verkehrsministerrates vom Juni 2003 wurden zahlreiche Erfahrun­gen gesammelt und auch Fortschritte erzielt. Dort wurde ja bekanntlich die Euro­päische Kommission von den Verkehrsministern ermächtigt, ein umfangreiches Ab­kommen mit den USA zu verhandeln, das anschließend die bilateralen Abkommen der einzelnen Mitgliedstaaten mit den USA ersetzen sollte. Auf Grund der Wahlen in den USA ist allerdings die Verhandlungsrunde ins Stocken geraten; die nächsten Termine sind für Beginn des nächsten Jahres geplant.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite