BundesratStenographisches Protokoll716. Sitzung / Seite 38

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setz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Bezüge­gesetz, das Bundesbezügegesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Dienstgeberabgabegesetz geän­dert werden (Pensionsharmonisierungsgesetz) (653 d.B. und 694 d.B. sowie 7153/BR d.B. und 7154/BR d.B.)

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2004 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Angestelltengesetz, das Gutsangestelltengesetz, das Bau­arbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Betriebliche Mitarbeiter­vorsorgegesetz geändert werden (695 d.B. sowie 7155/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zu den Punkten 1 und 2, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu Punkt 1 und 2 ist Herr Bundesrat Dr. Böhm. Ich bitte ihn, die Berichte zu erstatten.

 


Berichterstatter Dr. Peter Böhm: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich erstatte Ihnen den Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumen­tenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Allgemeines Pensionsgesetz erlassen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Überbrückungshilfengesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehalts­gesetz 1956, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Vertrags­bedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensions­ge­setz, das Teilpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundesbahn­gesetz, das Bezügegesetz, das Bundesbezügegesetz, das Verfassungsgerichts­hof­gesetz 1953, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Dienstgeberabgabe­gesetz geändert werden (Pensionsharmonisierungsgesetz).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich daher auf die Antragstellung:

Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 26. November 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich erstatte Ihnen weiters den Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit, Ge­nerationen und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 18. No­vember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz, das Gutsangestelltengesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz geändert werden.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich auch hier auf die Antragstellung:

Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 26. November 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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