BundesratStenographisches Protokoll716. Sitzung / Seite 61

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Aber nicht nur die Anrechnung von Kindererziehungszeiten stellt für uns Frauen eine Verbesserung dar: Bis jetzt ist es so gewesen – wie ja heute bereits angesprochen wurde –, dass 15 Erwerbsjahre und 25 volle Versicherungsjahre für einen Pensions­anspruch notwendig waren. – In Zukunft reichen, eben mit diesem Pensionskonto, sieben Erwerbsjahre und 15 Jahre an Versicherungszeiten aus, um einen Pensions­anspruch zu haben.

Dies stellt eine deutliche Verbesserung für Mütter mit mehreren Kindern dar, was – das sei noch einmal gesagt – deutlich zeigt, dass sich diese Bundesregierung für die Familien, dass sich diese Bundesregierung für die Kinder voll einsetzt, wissen wir doch in Wirklichkeit alle, wie wichtig Kinder für jeden persönlich sowie für unser gesamtes Sozialsystem sind. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Folgendes noch, ein Punkt, den ich besonders hervorheben möchte: Ich komme aus dem ländlichen Raum, und in diesem ist es noch gang und gäbe, dass behinderte Kinder beziehungsweise ältere Menschen zu Hause, also in den eigenen vier Wänden gepflegt werden. – Wenn nun die Leistungen für die Pflege behinderter Kinder bis zu deren 40. Lebensjahr ausgedehnt werden, so ist das wirklich eine gute Sache. Nun wird es jeder Mutter/jedem Vater möglich sein, ihr/sein behindertes Kind bis zu dessen 40. Lebensjahr zu pflegen, natürlich mit Unterstützung aus den Leistungen des FLAF.

Um dieses System in Zukunft finanzieren zu können – ein wichtiger Punkt –, wurde der so genannte Nachhaltigkeitsfaktor eingebaut, etwas, was das System berechenbar und die Pensionssicherungsreform für lange Zeit gültig macht.

Meine Damen und Herren! Europaweit werden wir für diese Pensionssicherungs­re­form, eben in Kombination mit der Pensionsharmonisierung, gelobt. (Bundesrat Schen­nach: Wo steht das? Wer sagt das?)

Abschließend möchte ich nur noch sagen, dass unsere Fraktion dieser Gesetzes­vorlage zustimmt, denn eine Pensionsharmonisierung mit einheitlichen Beitragssätzen, mit gleichen Beiträgen und gleichen Leistungen sowie die Verbesserungen für Frauen und Kinder – und das nachhaltig gesichert – stellt wirklich eine gute Sache dar. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Bravorufe bei der ÖVP. – Bundesrätin Dr. Lich­tenecker: Das stimmt doch nicht!)

12.25

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


12.25

Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Bundesrätin Martina Diesner-Wais, wenn dem wirklich so wäre, wie Sie gesagt haben – nämlich: gleicher Beitrag, gleiche Leistung –, dann wäre das zwar sehr toll, weil dann ein großer Schritt getan wäre und wir von der Fraktion der Grünen da ebenfalls mitgehen und dem zustimmen könnten, aber: Dem ist leider nicht so!

Da dem nicht so ist, werden wir dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen können. Für uns war es ein wichtiger und zentraler Punkt, die Verteilungsfrage zwischen der derzeitigen und den nächsten Generationen anzugehen beziehungsweise sich anzu­schauen, wie es mit der Verteilung zwischen Jung und Alt ausschaut. – Wir sind der Überzeugung, dass das System, das jetzt implementiert werden soll, nichts dazu beiträgt, Verteilungsgerechtigkeit auch für junge Menschen herzustellen! (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

 


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