BundesratStenographisches Protokoll716. Sitzung / Seite 75

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Die flexible Gestaltung des Pensionsantrittsalters sowie die Schaffung eines Pensions­kontos ist deshalb von ganz entscheidender Bedeutung. Außerdem wird mit der Har­monisierung auch das solidarische Umlageverfahren zementiert. Es war immer wieder ein wesentlicher Kernpunkt gewerkschaftlichen Handelns: Das Umlageverfahren muss unbedingt gesichert sein! Und genau das wird hiemit gesichert, und das ist die wichtigste – oder eine der wichtigsten – Begleitmusiken dieser Reform.

Wie schon gesagt: Die demographische Entwicklung stellt sicher eine der größten Herausforderungen dar. Es bedarf deshalb einer stärkeren Betonung der Eigenverant­wortung, insbesondere der Altersvorsorge. Den kommenden Generationen allein die Finanzierung der pensionsstarken Jahrgänge 1954 bis 1968 zu überlassen, wäre unfair und ungerecht und nähme der heutigen Jugend wichtigen Spielraum.

Es ist daher von enormer Wichtigkeit, so wie in einigen anderen Ländern Europas an den Aufbau einer verpflichtenden zweiten Säule der Altersvorsorge nach Schweizer oder niederländischem Muster zu denken. Mit der verpflichtenden Einführung einer Betriebspension kann sichergestellt werden, dass trotz des vorgezeichneten Rück­gangs der Anzahl der Beitragszahler der Lebensstandard der Pensionisten auf heuti­gem Niveau gehalten werden kann.

Österreich liegt im europäischen Vergleich bei der betrieblichen Altersvorsorge im letzten Drittel. In Griechenland zum Beispiel beträgt dieser Anteil 5 Prozent, in Österreich 11 Prozent, in Spanien 15 Prozent, in Deutschland 30 Prozent und aus den erwähnten Gründen in Schweden bei 90 Prozent. In Österreich gilt diese Zusatz­pension derzeit nur für gut organisierte – gewerkschaftlich gut organisierte – Berufs­gruppen und Großbetriebe wie Sozialversicherungen, Banken, Kammern, ÖGB, ORF et cetera.

Für den unbedingt erforderlichen Aufbau dieser betrieblichen Säule sollte auch ein geringer Prozentsatz aus den Einsparungen des Bundes in den nächsten Jahren bei den Pensionsversicherungsbeiträgen zur Verfügung gestellt werden, also eine staat­liche Starthilfe sozusagen. Andererseits sollte im Rahmen der Kollektiv­vertragsver­handlungen ein kleiner Teil der Lohn- und Gehaltserhöhungen in den nächsten Jahren dazu verwendet werden, ein vorbildliches System aufzubauen. Eine Zusatzpension ist natürlich erst ab einem Beitragssatz von 3,5 bis 5 Prozent wirklich lukrativ. Damit würde eine zukunftsweisende, sozialpolitisch wichtige Maßnahme gesetzt.

Dieses Procedere stellt sicher eine große Herausforderung an die Bundesregierung, an die Sozialpartner dar, wobei das Modell den Vorteil hat, dass es ohne Steigerung von Lohnnebenkosten auskommen kann.

Die durch steuerliche Maßnahmen erst kürzlich deutlich besser geförderte Privat­vor­sorge – also die dritte Säule – ist eine Ergänzung beziehungsweise Abrundung der Altersvorsorge, kommt aber wegen der hohen Verwaltungskosten und fehlender Mitwirkungsmöglichkeiten der Beitragszahler nur einem eingeschränkten Kreis zugute.

Dabei ist schon klar: Kein Versorgungssystem, das über Generationen hinweg Leistun­gen erbringen muss, ist frei von Risiken beziehungsweise unabhängig von der ge­samtwirtschaftlichen Entwicklung. Aber auch das mit Abstand sicherste umlagen­finan­zierte staatliche Pensionssystem ist nur so lange leistungsfähig, solange die Politik die Staatsverschuldung nicht zu hoch treibt. Und dazu haben wir in den letzten Jahren, wie wir gesehen haben, einiges beigetragen. (Bundesrätin Mag. Neuwirth: Grasser!) – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

13.27

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bundesrat Dr. Gumplmaier zu Wort gemeldet.

 


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