Weiters sind im Rahmen der Task force unverzüglich Beratungen darüber aufzunehmen, wie eine geeignete Begleitung von Projekten und Vorhaben von überregionaler Bedeutung zur optimalen Koordination der befassten Stellen auf Bundes- und Landesebene realisiert werden kann und ob und in welcher Weise weitere gesetzliche Maßnahmen ergriffen werden können, um Verfahrensabläufe zu optimieren.“
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Bitte, unterstützen Sie diesen
Entschließungsantrag! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
12.32
Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Der von den Bundesräten Dipl.-Ing. Bogensperger, Hösele, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Zukunftsprojekt Motorsportzentrum Spielberg ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Gruber. – Bitte, Herr Bundesrat.
12.33
Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden als Sozialdemokraten der Regierungsvorlage, mit der das Bundes-Verfassungsgesetz und das Umweltverträglichkeitsgesetz geändert werden, unsere Zustimmung geben; unsere Zustimmung deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Bundesminister, weil es möglich war, im Rahmen von Verhandlungen erhebliche Verbesserungen zu erreichen.
Die wichtigsten Punkte aus unserer Sicht:
Erstens: Bei großen Verkehrsvorhaben werden Genehmigungsbescheide zusammengefasst. Damit wird eine Verkürzung der Verfahren erreicht.
Zweitens: Die Trassenverordnungen werden durch ein Bescheidverfahren ersetzt.
Drittens: Standortgemeinden können in der Frage, ob eine UVP unbedingt notwendig ist, den Verwaltungsgerichtshof anrufen.
Viertens: Bürgerinitiativen und NGOs können im Hauptverfahren jetzt wieder den Verfassungsgerichtshof beziehungsweise den Verwaltungsgerichtshof anrufen.
Fünftens: Auch für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken soll nach der Trassenverordnung noch ein Genehmigungsverfahren folgen, in dem eine UVP berücksichtigt werden kann.
Sechstens: Klargestellt wurde auch, dass NGOs hinsichtlich ihrer Zulassung zu UVP-Verfahren den Verfassungsgerichtshof anrufen können.
Mit dieser UVP-Gesetzesnovelle setzen wir die Aarhus-Konvention weitestgehend um, und dies führt zu einer verbesserten Beteiligung der Öffentlichkeit bei großen Umweltprojekten.
Mit diesen
Punkten wurden drei für uns Sozialdemokraten wichtige Ziele erreicht: Verfahrensbeschleunigung,
Stärkung der Parteienrechte und Einbindung der NGOs. Wir werden diesem Gesetz
daher unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des
Bundesrates Ing. Kampl.)
12.35
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