Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 77

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12.51

Bundesrat Günther Prutsch (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Als Steirer möchte ich zum Entschließungsantrag bereffend Motorsport­zentrum Spielberg Folgendes sagen: Das ist ein Großprojekt mit sowohl regionaler als auch überregionaler Bedeutung; mein Kärntner Kollege Zellot hat das ja bereits ange­sprochen.

In dieser Frage ist es meiner Ansicht nach wichtig, geschlossen aufzutreten und zusam­menzuarbeiten. Dafür, was in dieser Sache geschehen ist, gibt es natürlich Ursachen, jedoch: Jetzt über Fehler zu reden ist nicht die Zeit. Die Zeit wird aber sicherlich noch kommen, wo wir über politische Verantwortlichkeiten reden müssen! Jetzt aber steht die Entwicklung dieser Region im Vordergrund.

Verhehlen möchte ich in diesem Zusammenhang jedoch nicht, dass man sich natürlich auch kritisch umweltpolitischen Belangen zuwenden sollte; das ist auch eine Frage, die die Menschen bewegt. Im Vordergrund steht aber die regionale Entwicklung. Das ist ganz wichtig!

Daher freue ich mich, dass wir gemeinsam, glaube ich (Bundesrat Schennach: Mit Stimmenmehrheit!), oder mit Stimmenmehrheit diesen Entschließungsantrag anneh­men werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.52

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Wünscht dazu noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend eine UVP-Gesetz-Novelle.

Der gegenständliche Beschluss enthält in dessen Artikel 1 Verfassungsbestimmungen, die nach Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der Zustimmung des Bundes­rates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Drittel der abgegebenen Stimmen bedürfen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, den im Artikel 1 des vorliegenden Beschlusses enthaltenen Verfassungsbestimmungen im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit unter Berücksich­ti­gung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

 


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