Handzeichen. (Bundesrat Schennach: Das ist die Steuererhöhung! Jetzt müsst ihr aufpassen, die Steuererhöhung!) – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
21. Punkt
Beschluss des
Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das
Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gesundheits- und
Sozialbereich-Beihilfengesetz 1996, das Internationale Steuervergütungsgesetz,
das Gebührengesetz 1957, das Konsulargebührengesetz 1992, das
Investmentfondsgesetz 1993, das EU-Quellensteuergesetz, das
EG-Amtshilfegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995,
das Kommunalsteuergesetz 1993, das Neugründungs-Förderungsgesetz, die
Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das
Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Bewertungsgesetz 1955,
das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 sowie das Bundesbahngesetz
geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2004 – AbgÄG 2004)
(686 d.B. und 734 d.B. sowie 7160/BR d.B. und 7184/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zum 21. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter
ist Herr Bundesrat Wolfinger. – Ich bitte um den Bericht, Herr Bundesrat.
Berichterstatter Franz Wolfinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht
des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember
2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz
1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das
Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz 1996, das Internationale
Steuervergütungsgesetz, das Gebührengesetz 1957, das Konsulargebührengesetz
1992, das Investmentfondsgesetz 1993, das EU-Quellensteuergesetz, das
EG-Amtshilfegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Mineralölsteuergesetz
1995, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Neugründungs-Förderungsgesetz, die
Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das
Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Bewertungsgesetz
1955, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 sowie das
Bundesbahngesetz geändert werden.
Der Inhalt des Gesetzes liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember
2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kraml. – Bitte, Herr Bundesrat.
16.54
Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Abgabenänderungsgesetz werden 20 Gesetze geändert. Auffallend ist dabei die Vielzahl von Korrekturen
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