ner Bundesrat bedanke ich mich ganz speziell bei der von Wien entsandten Präsidentin.
Auch bei Ihnen, meine Damen und Herren, darf ich mich namens unserer Fraktion für dieses Jahr der Zusammenarbeit bedanken, auch wenn wir nicht immer der gleichen Meinung waren. Das gilt gerade für einen Tag wie heute, von dem Frau Kollegin Lichtenecker gemeint hat, es ist ein besonders trauriger Tag, wenn wir an die ÖH denken. Trotz all dieser politischen Auseinandersetzungen ist hier eine sehr hohe Dialogfähigkeit gegeben, und ich glaube, das zählt in der Politik.
Ich wünsche Ihnen – das brauchen wir
alle in der Politik –, dass Sie Ihre Batterien aufladen, das heißt, ich
wünsche Ihnen Gesundheit, gute Erholung und auch ein bisschen Auszeit und einen
guten Rutsch ins neue Jahr. (Allgemeiner Beifall.)
13.11
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Daher ist die Debatte geschlossen.
Von der Berichterstattung wird, nehme ich an, kein Schlusswort gewünscht.
Wir kommen daher zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem gegenständlichen Entschließungsantrag mit der Zahl 142/A (E)-BR/2004 der Bundesräte Ludwig Bieringer, Albrecht Konecny, Dr. Peter Böhm, Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen betreffend die weitere Entwicklung der Ukraine zu einem demokratischen Rechtsstaat ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit.
Der gegenständliche Entschließungsantrag 142/A (E)-BR/2004 der Bundesräte Bieringer, Konecny, Böhm, Schennach, Kolleginnen und Kollegen ist somit angenommen. (E 191-BR/2004.)
43. Punkt
Wahl der beiden Vizepräsidenten sowie
der Schriftführer und der Ordner für das 1. Halbjahr 2005
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 43. Punkt der Tagesordnung.
Da mit 1. Jänner 2005 der Vorsitz im Bundesrat auf das Bundesland Burgenland übergeht und gemäß Artikel 36 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der an erster Stelle entsendete Vertreter dieses Bundeslandes, Herr Bundesrat Mag. Georg Pehm, zum Vorsitz berufen ist, sind die übrigen Mitglieder des Präsidiums des Bundesrates gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates für das kommende Halbjahr neu zu wählen.
Ich werde die Wahl der beiden Vizepräsidenten durch Erheben von den Sitzen vornehmen lassen.
Wir gehen nunmehr in den Wahlvorgang ein und kommen zur Wahl des ersten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates.
Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates kommt hiefür der ÖVP-Fraktion das Vorschlagsrecht zu.
Es liegt hiezu ein Wahlvorschlag vor, der auf Bundesrat Jürgen Weiss lautet.
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