Bundesrat Stenographisches Protokoll 718. Sitzung / Seite 22

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wäre sinnvoll gewesen. Gerade wenn die Union wächst und handlungsfähig bleiben will, darf nicht irgendjemand sagen, dass man sogar bei einer Resolution einen Satz „herausoperieren“ muss, weil Einstimmigkeit bei jedem Beistrich gefordert ist. Das wird nach meiner Überzeugung aber kommen.

Auch im institutionellen Bereich gibt es wesentliche Verbesserungen wie die Schaffung eines quasi-europäischen Außenministers und für die kleineren und mittleren Länder die doppelte Mehrheit. Es ist ein ganz wichtiges Prinzip, dass auch die kleineren Län­der ihren Kommissar, ihre Vertretung bewahrt haben, jedenfalls bis zur übernächsten Finanzperspektive.

Ich persönlich glaube also, dass Österreich mit dieser Verfassung sehr gut leben kann. Es ist weiters interessant, dass die Koalition der mittleren und kleinen Länder, die wir mit den Finnen und Tschechen gemeinsam geschmiedet haben, bis zum Schluss gehalten hat und sehr viel zum Positiven verändern konnte.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nunmehr zur 4. Anfrage, 1396/M.

Ich bitte den Anfragesteller, Bundesrat Höfinger, um Verlesung der Anfrage. – Bitte.

 


Bundesrat Johann Höfinger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Bundes­kanzler!

1396/M-BR/2005

„Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf Grund des In-Kraft-Tretens der 2. Etappe der größten Steuerreform der Zweiten Republik mit 1.1.2005 auf die Kaufkraft der Bevölkerung?“

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Für das heurige Jahr kann ich noch nichts beweisen, aber in Bezug auf das vorige Jahr, als ein großer Teil der Steuerreform in der ersten Etappe – die Familienpunkte mit 1. Jänner und 1. Juli – in Kraft trat, sieht man bereits die positive Wirkung. Im Vergleich mit Deutschland beispielsweise haben wir ein um 1 Prozent höheres Wirtschaftswachstum. Im heurigen Jahr rechnen wir damit, dass ein halbes bis ein ganzes Prozent höheres Konsumwachstum der Fall sein wird. Dazu kommen vernünftige Lohnrunden. Das heißt: Es kommt durch beide Ele­mente, eine gute Lohnentwicklung und die Steuerentlastung, mit Sicherheit zu einem wesentlichen Vorteil für die breite Bevölkerung.

Das zweite Element der Steuerreform ist natürlich der Standortvorteil, also die Absen­kung der Betriebssteuersätze auf 25 Prozent und die Halbierung der Besteuerung des nicht entnommenen Gewinns. Das sind gewaltige Standortvoraussetzungen, die Öster­reich für die nächsten zehn Jahre wettbewerbsfähig mit den Nachbarländern machen. Die Slowaken haben beispielsweise einen Einheitssatz von 19 Prozent, allerdings mit verschiedenen Benachteiligungen in der Steuerbemessung, die wir nicht haben. Daher meine ich, dass unsere 25 Prozent mit den Förderungen für Forschung, für die Steuer­bemessung und anderes attraktiver oder mindestens so attraktiv sind wie das, was etwa die Slowakei gemacht hat.

 


Wenn Sie sich die Bewertungen international ansehen – „Frankfurter Allgemeine Zei­tung“, „Financial Times“, „Neue Zürcher Zeitung“ –, dann werden Sie sehen, dass das außerordentlich gelobt und anerkannt wird. Wir haben sehr viele Anfragen von Be­trieben. Es steht auch eine ganze Reihe von Betriebsansiedlungen an, die sich jetzt bereits abzeichnen.

 


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