Bundesrat Stenographisches Protokoll 718. Sitzung / Seite 59

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haben wir eine gute, faire und gerechte Möglichkeit geschaffen, dass es in Hinkunft nicht nur ein transparentes, sondern auch ein gerechtes System geben wird.

Im Rahmen dieser Pensionsharmonisierung haben wir aber auch jene Zielgruppe, die einen erleichterten Zugang zur Pension haben soll – auf Grund ihrer Arbeit, auf Grund ihres Lebensumfeldes, auf Grund von Krankheit –, beibehalten beziehungsweise aus­gebaut. Ich erinnere da beispielsweise nur daran, dass Langzeitversicherte in einer langen Übergangsregelung, und zwar bis zum Jahre 2017, auch weiterhin die Möglich­keit haben werden, früher in Pension zu gehen. Ich darf auch daran erinnern, dass an der Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension, die seit Jahren besteht, nicht gerüttelt wird. Und weiters erinnere ich daran, dass wir erstmals für Frauen mit Familienpflichten die Schienen richtig gelegt haben, sodass diese Frauen nicht zu den Benachteiligten gehören, sondern letztendlich eine eigene Pension haben werden.

Zum Thema Schwerarbeiter, da das heute auch schon gesprochen wurde: Was jene Menschen anlangt, die schwerst körperlich arbeiten, die aber auch schwerste psychi­sche Belastungen im Laufe ihrer beruflichen Tätigkeit haben, haben wir uns darauf verstanden, dass es eine eigene Regelung geben soll, dass sie auch die Möglichkeit haben, mit dem 60. Lebensjahr in Pension zu gehen.

Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen versichern: Diese Schwerarbeiterregelung war nicht nur Herbert Haupt ein wichtiges Anliegen, sondern für Staatssekretär Dolin­schek und mich hat das oberste Priorität – und wir werden da so rasch wie möglich ein entsprechendes Ergebnis vorliegen haben.

Ich lade Sie dazu ein – und da appelliere ich auch an die Sozialpartner –, gemeinsam den Weg, der ursprünglich von der Zustimmung der Sozialpartner getragen war, zu gehen, eben gerade auch dann, wenn es um solche Inhalte geht.

Meine Damen und Herren! Die Politik für Familien wird natürlich weiterhin eine zentrale Aufgabe unseres Ressorts sein, trägt diese doch letztendlich entscheidend zur Zu­kunftsfähigkeit unseres Landes bei.

Neben hervorragenden finanziellen Unterstützungen, die ich bereits angeführt habe, sowie den Sachleistungen brauchen Familien vor allem Partner im Arbeitsumfeld: im Arbeitsumfeld in den Unternehmen, in der Wirtschaft, damit es letztendlich nicht immer wieder so ist, dass sich Frauen entscheiden müssen, ob sie berufstätig sein oder sich ihren Wunsch nach Kindern erfüllen sollen.

Seitens unseres Bundesministeriums wollen wir weitere verstärkte Maßnahmen set­zen: in der Auditierung Familie und Beruf, in der Auditierung von Betrieben. Wir haben aber auch für das heurige Jahr finanzielle Mittel vorgesehen, um gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden die Angebote für Kinderbetreuung zu verstärken. Auch das geschieht erstmals, und zwar durch diese Bundesregierung. Obwohl die Länder hiefür zuständig sind, haben wir gesagt: Dieses Signal in Richtung Vereinbarkeit von Beruf und Familie nehmen wir ernst, nehmen wir wahr, und wir wollen finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, damit neue Formen der Kinderbetreuung sowohl in den Ländern als auch in den Gemeinden möglich sind.

Familien brauchen aber auch Partner in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld – und daher werden wir verstärkt auf die Allianz mit den Gemeinden, mit den Kommunen set­zen. Erste Schritte in Richtung Unterstützung der Familienfreundlichkeit haben wir bereits im Vorjahr gesetzt – und das wird weiter ausgebaut, denn Familie beginnt in der kleinsten Einheit, und das ist nun einmal die Gemeinde. Dort, wo Familien wohnen, gibt es auch dynamische und entwicklungsfähige Gemeinden.

Aber auch die Kinder brauchen verstärkt Partner, und zwar auch auf politischer Ebene. Daher haben wir mit der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplanes für Kinder-


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