Bundesrat Stenographisches Protokoll 718. Sitzung / Seite 80

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Die elementare Daseinsvorsorge ist ein weiterer Punkt, der den Ländern sehr wichtig ist. Sie soll als Staatsaufgabe in der Verfassung verankert werden. In der Daseinsvor­sorge darf kein Profitdenken zu Lasten der Qualität, Sicherheit und Leistbarkeit Platz greifen. Es soll aber auch gewährleistet sein, dass die Daseinsvorsorge mehrheitlich in öffentlicher Hand verbleibt. Die Wasserversorgung und das Gesundheitswesen sind dabei besonders hervorzuheben.

Die Länder sprechen sich aber auch für eine Verfassung aus, die sich in erster Linie an den Interessen der Bürgerinnen und Bürger orientiert. In diesem Sinne haben die Länder auch eine gemeinsame Position zur Kompetenzverteilung eingebracht, die das Drei-Säulen-Modell beinhaltet.

In der ersten Säule sind die Kompetenzen des Bundes geregelt, in der zweiten jene der Länder, die dritte Säule beinhaltet im Sinne der Subsidiarität ebenfalls Länderkom­petenzen, bei denen aber im Sinne der Homogenität bundeseinheitliche Rahmenbedin­gungen geschaffen werden können. Die Länder treten gerade in diesem Punkt für eine Aufwertung des Bundesrates ein.

Wir treten dafür ein, dass den Ländern bei Materien, die sie direkt betreffen, ein ver­stärktes Mitspracherecht eingeräumt wird. Ich sehe darin eine klare Aufgabenteilung, die dem Subsidiaritätsprinzip und den Grundsätzen der Effizienz und Bürgernähe Rechnung trägt.

Lassen Sie mich noch einige Worte zur Funktion und Aufwertung des Bundesrates sagen. Der Bundesrat ist jenes Instrument, mit dem die Länder an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt sein sollten. Eigentliche Aufgabe der Länderkammer ist es, direkt und unmittelbar an der Gesetzgebung des Bundes mitzuwirken.

Die Verfassungsrealität hat aber immer wieder zu Diskussionen über die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit des Bundesrates geführt. Diese Diskussionen verlieren ihre Grund­lage, wenn die Kompetenzen des Bundesrates ausgeweitet werden.

Die Länder halten es für sinnvoll und notwendig, dass eine Reform des Bundesrates in Richtung Kompetenzerweiterung geht. (Allgemeiner Beifall.)

Insbesondere in jenen Bereichen, die für die Länder von vitalem Interesse sind, sollte es ein Veto- beziehungsweise Zustimmungsrecht geben.

Ein starker Bundesrat ist ein wesentlicher Eckpfeiler für die positive Weiterentwicklung des bundesstaatlichen Prinzips. Ein starker Bundesrat ist ein ganz wesentlicher Eck­pfeiler einer effizienten und bürgernahen Politik. Wenn der dafür nötige Wille vorhan­den ist, sollte es möglich sein, Österreich eine moderne Verfassung zu geben, eine Verfassung, die sich an den Interessen der Bürgerinnen und Bürger orientiert, eine Verfassung, welche die richtige Balance zwischen Subsidiarität und Homogenität fin­det.

Ich habe eingangs das Jubiläumsjahr der Republik angesprochen, die Erfolgsge­schichte der sechs Jahrzehnte. Zum sozialen Frieden, zum steigenden Wohlstand hat auch das partnerschaftliche Prinzip sehr viel beigetragen – einerseits das partner­schaftliche Prinzip zwischen den verschiedenen Gebietskörperschaften, aber auch das solidarische Handeln, das Miteinander der Länder, die in wichtigen Fragen stets über Parteigrenzen hinweg nach bestmöglichen Lösungen gesucht haben, nach Lösungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, nach Lösungen im Sinne einer bürgernahen Politik.

Ich bin davon überzeugt, dass der gelebte Föderalismus nicht nur ein Konzept der Ver­gangenheit ist. – Der gelebte Föderalismus ist auch ein Konzept für die Zukunft unseres Heimatlandes! – Danke schön. (Anhaltender allgemeiner Beifall.)

 


13.30

 


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