Bundesrat Stenographisches Protokoll 718. Sitzung / Seite 91

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gefallen. So hat zum Beispiel der Vorsitzende des Ausschusses V, Kompetenzen, der burgenländische Landtagsdirektor und Leiter des Instituts für Föderalismusforschung zur Kompetenzverteilung im Zusammenhang mit dem „Fiedler-Entwurf“ Folgendes fest­gestellt – ich zitiere –:

Dieser Bereich ist zweifellos der kritischste des gesamten Entwurfs. Das Föderalismus­institut merkt an, dass der Entwurf des Vorsitzenden keine vermittelnde Position ein­nimmt, sondern der wohl zentralistischste aller im Konvent eingebrachten Vorschläge ist. – Zitatende.

Das, was Dozent Bußjäger – ich habe mir von ihm eine Ausarbeitung geben lassen –vorgeschlagen und im Rahmen des Konvent-Prozesses eingebracht hat, deckt sich zu 95 Prozent mit den Vorschlägen, welche die Landeshauptleute nachher als Bekräfti­gung eingebracht haben. Das muss man zur Genesis des Konvent-Prozesses mit aller Deutlichkeit sagen, wenn man es ehrlich meint!

Wenn man sagt, die Landeshauptleute hätten sich erst am Schluss eingebracht, davor hätten sie sich um nichts geschert, dann muss ich sagen: Das stimmt einfach nicht! Das möchte ich mit aller Deutlichkeit sagen.

Was ein Steuerrecht für die Bundesländer betrifft, so klingt das sehr schön. Es ist hochinteressant – und manche gehen da auch in die Föderalismusfalle –: Sonst soll alles vereinheitlicht werden, aber bei den Steuern soll man plötzlich neun verschiedene Steuersätze in Österreich haben! Ich glaube nicht, dass das ein besonders kluger An­satz ist, wenn es nicht auch gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Bundesländern gibt.

Es gibt dazu zahlreiche Studien – beispielsweise von Professor Kramer, von Professor Felderer, von Professor Frisch, von Professor Lehner –, und die treffen die Aussage: Man kann das machen! Es werden damit jedoch die regionalen Disparitäten in Öster­reich gestärkt!

Ich persönlich glaube nicht, dass das sinnvoll ist. Man muss doch versuchen, einen einheitlichen Wirtschaftsraum zu schaffen. Wofür ich aber sehr eintrete, ist, Ausgaben­verantwortung und Aufgabenverantwortung in einer Hand zu vereinen, damit man ganz genau weiß, wer für welche Aufgaben und Ausgaben zuständig ist. Da könnte man meiner Auffassung nach sehr viel tun. Daher meine ich, dass man in diese Richtung auch gehen sollte.

Aber da wäre beim Finanzausgleich auch etwas zu machen. Ich bin überzeugt davon, dass es gegenwärtig in Österreich nicht viel mehr als ein Dutzend Menschen gibt, die exakt die Mechanismen des österreichischen Finanzausgleichs beherrschen. (Bundes­rat Schennach: Ein Dutzend ist hoch gegriffen!) Ja, ein Dutzend ist hoch gegriffen.

Da wäre mir lieber, wir kämen zu einer Lösung – und da schiebt jeder dem anderen die Verantwortung zu, und da heißt es dann wieder: Da hat der eine den anderen über den Tisch gezogen!; bei den einen oder anderen Punkt wird es auch stimmen –, dass eine Art einheitlicher Steuersatz geschaffen wird, dass man also festlegt, dass von jeder Steuer Einnahmen nach demselben Satz an die Länder, an die Gemeinden und an den Bund gehen.

Bisher war es so, dass es durch hohe Einkommensentfälle bei der Lohn- und Einkom­mensteuer zu Einnahmenentfällen auch für Länder und Gemeinden kommen kam. Bei der Mineralölsteuer hingegen gilt ein völlig anderer Satz, und dort könnte möglicher­weise der Bund bevorzugt sein.

Um diesen Schuldzuweisungen, die keinen Sinn haben, ein Ende zu bereiten, schien es mir durchaus sinnvoll, im Finanzausgleichverfahren einen Art einheitlichen Prozent-


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