1930 Grundlage von Überlegungen war. Das ist im modernen, innovativen Bereich, wo wir Entscheidungen brauchen, schlichtweg eine Katastrophe!
Wenn wir zum Beispiel bedenken, dass die gesamte Telekommunikation in dieser Zeit unter „Elektrizität“ abgehandelt wurde und heute die Telekommunikation eines der modernsten, wirtschaftlichsten, innovativsten und finanziell heißesten Bereiche ist, dann müssen wir sagen: Es ist schlichtweg unfassbar, dass wir da nicht weiterkommen!
Das wäre der große Wurf gewesen, sehr
geehrter Herr Vorsitzender. Ich mache Ihnen persönlich keinen Vorwurf, aber ich
muss Ihnen als Vorsitzendem der informellen Landeshauptleutekonferenz, die es
ja auch nicht in der Verfassung gibt, sagen: Da sind Ihre Kollegen als Landeshauptleute
schon mit schuld daran, dass wir heute den Ruf des Herrn Kollegen Pehm leider
hinnehmen müssen, der sagte: Der Konvent ist tot!, und dass es da nicht zu
brauchbareren Dingen gekommen ist als dem, was derzeit vorliegt. – Danke.
(Beifall bei den Grünen.)
14.11
Präsident Mag. Georg Pehm: Zum Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Hösele. – Bitte, Herr Bundesrat.
Bundesrat Herwig Hösele (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Landeshauptmann! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vielfalt der Bundesländer ist der Reichtum Österreichs: vom Bodensee bis zum Neusiedler See, vom Böhmerwald bis zu den Karawanken oder dem Steirischen Grenzland. Das ist auch heute sehr schön in den Ausführungen unserer burgenländischen Kollegen und auch in der Erklärung des Herrn Landeshauptmannes Niessl zum Ausdruck gekommen. Es ist die Einheit in der Vielfalt, die den Reichtum Österreichs wirklich ausmacht.
Ich darf mich in Gegenposition zu den Kollegen Schennach und Gudenus stellen: Ich möchte die Ausführungen des Herrn Landeshauptmannes des Burgenlandes und des sehr geschätzten Präsidenten, was den Konvent und die Positionen im Zusammenhang mit dem Bundesrat und den Bundesländern betrifft, vollinhaltlich unterstreichen, und zwar in jeder einzelnen Aussage. Die Landeshauptleute brauche ich nicht zu verteidigen, denn das sind relativ mächtige und verantwortungsbewusste politische Vertreter. (Heiterkeit sowie Beifall bei den Grünen.) Aber ich möchte auf die Richtigkeit einiger Ihrer Feststellungen hinweisen und diese noch einmal in Erinnerung rufen.
Es ist ja nicht so, dass das Papier der Landeshauptleute post festum abgegeben worden wäre, sondern das ist ein Prozess gewesen, der im ersten Halbjahr 2003 seinen Anfang genommen hat. Damals hat es in der Landeshauptleutekonferenz die ersten diesbezüglichen Beratungen gegeben. Ich konnte als damals turnusmäßiger Präsident des Bundesrates alle Landeshauptleute besuchen. Es hat dann im Jahre 2004 ein gemeinsames Positionspapier gegeben, und auf Basis dieses Positionspapiers ist dann in der Landeshauptleutekonferenz – meiner Erinnerung nach war es im Dezember 2004 – beschlossen worden, dass dann, wenn der „Fiedler-Entwurf“ vorliegt, noch einmal eine bekräftigende und detaillierte Position, die aus der Sicht der Länder ganz besonders wichtig war – das möchte ich in aller Deutlichkeit festhalten –, kommen soll.
So sehr ich den „Fiedler-Entwurf“ schätze, und zwar in allen Bereichen – da ist übrigens kein Stillstand gewesen, sondern gerade im Zusammenhang mit den Kontrollrechten und der Volksanwaltschaft wurden durchaus Positionen aufgenommen –, muss ich doch sagen: In der Frage der Länderkompetenzen und in der Frage des Bundesrates – darauf komme ich noch zu sprechen; das ist übrigens von Kollegem Pehm auch schon angesprochen worden – ist der Entwurf außerordentlich zentralistisch aus-
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