Bundesrat Stenographisches Protokoll 718. Sitzung / Seite 102

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Herr Kollege Bieringer, jetzt lassen Sie mich das kurz ausführen. Sie verlängern das alles unnötig, aber ich kann mich, wenn Sie wollen, auch ganz entspannt herstellen und Ihnen noch 10 Minuten länger erzählen.

Ich habe Kollegen Kühnel als Vorsitzenden des Innenausschusses gebeten, im Justiz­ausschuss meine Bedenken zu referieren, habe es dann aber selbst gemacht.

Es geht darum, dass die Betroffenen-Rechte nicht im gleichen Schritt mithalten wie die Änderungen im Bereich der Ermittlungen. In all diesen Bereichen, Observation, müs­sen wir immer wieder überlegen und schauen – auch in der EU ist das ja ein Thema –, wie wir die individuellen Rechte von Menschen, die zu Unrecht betroffen sind, die sich gegen etwas wehren, im Bereich des Datenschutzes absichern. Wir erweitern, aber bauen sozusagen die Bürger- und Bürgerinnenrechte, die Rechtssicherheit, die Verfah­rensgarantien nicht nach, das dauert zu lange. Wobei wir alle hier einer Meinung sind und hinsichtlich der Gefahrenabwehr bei Straftaten, der Abwehr krimineller Vereinigun­gen, organisierter Kriminalität und so weiter, aber auch der Straftaten, grenzüber­schreitend im Vorplanungsstadium, an einer Leine ziehen.

Das Nein unserer Fraktion soll hier nicht zum Ausdruck bringen, dass wir den prinzi­piellen Überlegungen dieses Übereinkommens nicht zustimmen, sondern wir stimmen deshalb nicht zu, weil uns hier einfach die Bürgerinnen- und Bürgerrechte, die individu­ellen Sicherheiten und Verfahrensgarantien noch zu mangelhaft ausgebaut sind. Und wenn wir heute unter weiteren Tagesordnungspunkten die Übereinkommen, gemäß Artikel 34 des Vertrags über die EU vom Rat erstellt, über Rechtshilfe behandeln, ha­ben wir dieselbe Situation, und deshalb dieses kritische Nein unserer Fraktion. (Beifall bei den Grünen.)

15.05

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Giefing. Ich erteile ihm das Wort.

15.05.40

 


Bundesrat Johann Giefing (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich lebe in einer niederösterreichischen Ge­meinde, die lediglich 2,5 Kilometer von der ungarischen Staatsgrenze entfernt ist. In dieser Gemeinde hat es 2 001 Jahre lang keinen Autodiebstahl gegeben – mag sein, weil es 1 930 Jahre keine Autos gegeben hat. In der Folge kam es zu einem Diebstahl, was für mich insofern böse war, weil genau mein Auto das Erste war, das gestohlen wurde. (Heiterkeit.) Ich durfte es mir dann in Mailand abholen und musste für die Park­gebühren und sonstigen Begleiterscheinungen noch 17 000 S berappen, um mein eigenes Fahrzeug zurück zu bekommen.

Als mich dann nach Wochen, als ich in meine Arbeitsstelle kam, um halb 12 Uhr Vor­mittag jemand mit „Guten Morgen!“ (der Redner spricht dies mit ausländischem Ak­zent) grüßte, verständigte ich die Gendarmerie, und man konnte einen international gesuchten Bandenchef verhaften.

Ich sage das nur deshalb, weil mit diesen beiden Gesetzen vielleicht eine Erleichterung für die Exekutive im Zusammenhang mit dem Gesagten geschaffen wird, denn die Vergangenheit hat uns gezeigt, dass sich Täter und Verdächtige über unsere Staats­grenzen einfach absetzen und die Exekutive das Nachsehen hat.

Es ist daher sinnvoll, Verträge mit Nachbarstaaten abzuschließen, die unserer Exe­kutive Rechte einräumen, auf Grund derer eine Verfolgung Krimineller auch über die Grenze hinweg stattfinden kann. Sicherheit darf im Grunde genommen – auch im Hin­blick auf die Europäische Union – keine Grenzen kennen.

 


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