Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatterin zu den Punkten 3 und 4 ist Frau Bundesrätin Roth-Halvax. – Ich bitte um beide Berichte, Frau Bundesrätin.
Berichterstatterin Sissy Roth-Halvax: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich berichte über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Jänner 2005 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die polizeiliche Zusammenarbeit.
Der
Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am
1. Februar 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
1. gegen
den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem
Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Abs. 1 zweiter
Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Der zweite Bericht bezieht sich auf den Beschluss des Nationalrates vom 26. Jänner 2005 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit.
Die Materie ist Ihnen ebenfalls bekannt; der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag,
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Präsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schennach. – Bitte, Herr Bundesrat.
Bundesrat
Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr
geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Präsident! Im Sinne eines
lebendigen Parlamentarismus stimmt die Fraktion der Grünen des Bundesrates
anders als die Fraktion der Grünen des Nationalrates. Die beiden Abkommen, die
hier in Verhandlung stehen, wurden im Nationalrat einstimmig beschlossen,
allerdings wurden auch in den Ausschussberatungen des Nationalrates von
unseren Kollegen und Kolleginnen, die an den Ausschussberatungen teilgenommen
haben, entsprechende Bedenken geäußert, Bedenken, die ich gestern im Rahmen
unseres Ausschusses ebenfalls weiterentwickelt habe. (Vizepräsident Weiss
übernimmt den Vorsitz.)
Ich möchte mich ausdrücklich bei der sehr sachkundigen Beamtin des Innenministeriums bedanken, die gestern in vielen Bereichen sehr, sehr gute Informationen erteilt hat. Aber trotzdem bleiben wir aus prinzipiellen Erwägungen dabei, dass diese nach den Schengener Durchführungsbestimmungen vorgesehenen Standardabkommen mit Nachbarstaaten – es sind ja die ersten beiden, die vorliegen, sieht man von jenen mit der Schweiz und Liechtenstein ab – zwar eine sinnvolle Erweiterung von Ermittlungen im Sinne der Amtshilfe, der grenzüberschreitenden Observation und der Nacheile vorsehen, aber – auch Kollege Böhm hat im Ausschuss damals genickt ... (Zwischenruf bei den Freiheitlichen.) Nein, Kollege Gudenus, aber wir haben ja noch solch einen Tagesordnungspunkt, der dann unter Justiz fällt, und das hier ist vice versa zu sehen. (Zwischenruf des Bundesrates Bieringer.)
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