Bundesrat Stenographisches Protokoll 718. Sitzung / Seite 114

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz 1993 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist ebenfalls die Stimmenein­helligkeit. Der Antrag ist angenommen.

15.49.168. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. Jänner 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz 1988 geändert wird (663 d.B. und 736 d.B. sowie 7211/BR d.B.)

9. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. Jänner 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kasachstan auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (627 d.B. und 737 d.B. sowie 7212/BR d.B.)

10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. Jänner 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik San Marino auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (706 d.B. und 792 d.B. sowie 7213/BR d.B.)

11. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. Jänner 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien über die Förderung und den Schutz von Investitionen (778 d.B. und 793 d.B. sowie 7214/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zu den Punkten 8 bis 11 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu diesen Punkten ist Herr Bundesrat Binna. Ich bitte ihn, damit wir um 16 Uhr die Dringliche aufrufen können, um kurz gefasste Berichte.

 


15.50.49

Berichterstatter Theodor Binna: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich erstatte den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Jän­ner 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz 1988 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Verle­sung.

Ich komme sogleich zur Antragstellung:

 


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