Bundesrat Stenographisches Protokoll 718. Sitzung / Seite 115

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Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Februar 2005 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Des Weiteren bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Jänner 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kasachstan auf dem Gebiete der Steuern vom Einkom­men und vom Vermögen samt Protokoll.

Dieser Bericht liegt ebenfalls schriftlich vor, es erübrigt sich daher dessen Verlesung.

Ich komme sogleich zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Februar 2005 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, 1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben, 2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Weiters erstatte ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Jänner 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik San Marino auf dem Gebiete der Steuern vom Einkom­men und vom Vermögen samt Protokoll.

Dieser Bericht liegt ebenfalls schriftlich vor, es erübrigt sich daher dessen Verlesung.

Ich komme sogleich zur Verlesung des Ausschussantrages.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Februar 2005 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, 2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Weiters bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Jänner 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien über die Förderung und den Schutz von Investitionen.

Dieser Bericht liegt ebenfalls schriftlich vor, es erübrigt sich daher dessen Velesung.

Ich komme sogleich zur Verlesung des Ausschussantrages.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Februar 2005 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, 2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für die Erstattung der Berichte.

Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz 1988 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

 


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