Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kasachstan auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll.
Der vorliegende Beschluss regelt Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder, bedarf daher der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit.
Ich lasse nun über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Dieser Antrag ist ebenfalls angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Jänner 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik San Marino auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll.
Auch dieser Beschluss bedarf der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Ich lasse weiters über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, und bitte um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien über die Förderung und den Schutz von Investitionen.
Auch dieser Beschluss bedarf der Zustimmung gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Ich lasse weiters über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, und bitte um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Da wir um 16 Uhr die Behandlung der Dringlichen Anfrage aufzurufen haben, lohnt es sich nicht mehr, mit einem neuen Tagesordnungspunkt, zu dem Redner gemeldet sind, zu beginnen.
Ich unterbreche die Sitzung daher für wenige Minuten bis 16 Uhr.
(Die
Sitzung wird um 15.56 Uhr unterbrochen
und um 16.01 Uhr wieder aufgenommen.)
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