Bundesrat Stenographisches Protokoll 719. Sitzung / Seite 60

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rung des dem Beschluss zugrunde liegenden Antrages gekommen ist. – Da war es gut, Mitglied der Europäischen Union zu sein, weil auf diese Art und Weise die ursprünglich vorgesehene Regelung verbessert wurde.

Es ist ohne Frage eine sehr kurzfristig zustande gekommene Novelle des Umwelt­verträglichkeitsprüfungsgesetzes. Wir hatten uns erst am 20. Dezember des Vorjahres, also vor wenigen Wochen, mit diesem Thema beschäftigt. Wir hatten dann auf Grund der Einbringung als Selbständiger Antrag naturgemäß kein Begutachtungsverfahren. Ich habe auch nicht den Eindruck, dass sich der nach dem UVP-Gesetz eingerichtete Umweltrat, der zur Beratung grundsätzlicher Fragen der Umweltpolitik berufen wäre, damit beschäftigt hat. Natürlich ist man nicht ganz frei von dem Eindruck, dass es – um jetzt einen Begriff aus der Golfsprache zu übernehmen, Golfplätze sind von dieser Änderung ja auch betroffen – schon auch das Bemühen gegeben hat, manchen ein Handicap zuzuerkennen, um mit der Verfahrensabwicklung mithalten zu können.

Es ist der Begriff der Anlassgesetzgebung gefallen; auch von jenen, die sich schon fragen lassen müssen, ob sie nicht selbst auch diesen Anlass geschaffen haben. Herr Kollege Hösele hat schon auf die vom Bundesrat eben am 20. Dezember des Vorjah­res gefasste Entschließung hingewiesen, wo sich mit Zustimmung der SPÖ der Bun­desrat mit großer Mehrheit – die Grünen waren, glaube ich, die Einzigen, die damals nicht mitgestimmt haben ... (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Genau! Weil wir gesagt haben, es gibt etwas Besseres!) – Ja. Ich sage das auch nicht an Ihre Adresse, son­dern an die Adresse jener, die etwas weiter links von Ihnen sitzen. (Bundesrat Boden: Noch weiter links? – Ruf: Gibt es rechts von der ÖVP noch etwas? – Bundesrat Boden: O ja, die Wand!)

Da wurde vom Bundesrat ausdrücklich urgiert, man möge prüfen, welche gesetzlichen Maßnahmen ergriffen werden können, um Verfahrensabläufe zu optimieren. Das ist geschehen, und das wird jetzt vorgelegt. Da stellt sich schon die Frage: Wie anders hätten Sie sich denn die Umsetzung der auch von Ihnen beschlossenen Entschließung vorgestellt?

Der Herr Bundesminister hat schon darauf hingewiesen, dass auch dann, wenn eine Landesregierung zur Auffassung käme, keine Umweltverträglichkeitsprüfungen in einem konkreten Fall durchführen zu sollen, die Vorhaben keineswegs genehmigungs­frei gestellt werden. Es sind nach wie vor alle bundes- und landesrechtlichen Verfahren abzuführen. Es ist vom Herrn Bundesminister weiters völlig richtig darauf hingewiesen worden, dass auch kein neues Instrument in die Rechtsordnung eingeführt wird. Diese Abwägungsmöglichkeit hat die Landesregierung in einer ganzen Reihe von Fällen bis­her schon gehabt. Sie wird also nicht neu eingeführt, sondern sie wird inhaltlich etwas erweitert. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die bisherigen Ermächtigungen keinen Anlass zur Kritik gaben und die Länder also durchaus zeigten, dass sie mit dem ihnen schon bisher zur Verfügung stehenden Instrumentarium sorgfältig umgingen.

Auf Grund der Abläufe, wie es zu diesem Gesetz kam, gab es natürlich auch keine vertiefte Gesetzesfolgenabschätzung. Wenn man sie durchgeführt hätte, wäre man vielleicht auch zu Überlegungen gekommen, ob das für die betroffenen Landesverwal­tungen wirklich alles hilfreich sein wird. Die Entscheidung der Landesregierung, keine UVP durchzuführen, ist bis hinauf zu den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts bekämpfbar. Darin steckt ein ganz beachtliches Verzögerungspotential.

Es kommt auch zu einer Verfahrenszersplitterung. Mit der Einführung der Umwelt­verträglichkeitsprüfung hatte man unter anderem auch die Absicht, durch Verfahrens­konzentration und in sinngemäßer Anwendung des Prinzips „One Stop Shop“ zu einer Beschleunigung, zu einer ganzheitlichen Betrachtungsweise zu kommen, die durch das Auseinanderlaufenlassen der Genehmigungsverfahren wieder in Frage gestellt wird.

 


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