Bundesrat Stenographisches Protokoll 719. Sitzung / Seite 61

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Und schließlich – Frau Kollegin Lichtenecker hat schon darauf hingewiesen – bedeutet Einbindung der Betroffenen und Vertrauensbildung bei der Information auch Minderung des Konfliktpotentials und der Konfliktbereitschaft der beteiligten Parteien. – Das sind also alles Gesetzesfolgenabschätzungen, die man bei der Anwendung des Instrumen­tariums im Auge haben muss.

Ich verstehe natürlich, dass man aus bundespolitischen oder auf die Umwelt fokussier­ten Überlegungen sagen kann: Wir wollen nicht, dass sich ein Land aus der UVP-Pflicht ausklinken kann. Das ist ein legitimer Standpunkt. Aber wir haben hier doch eigentlich die Aufgabe, die Landesinteressen zu vertreten. Ich vertrete hier die Interes­sen meines Bundeslandes, das sich nicht davor scheut, die mit dieser Ermächtigung verbundene Verantwortung wahrzunehmen. Wir nehmen diese Verantwortung an, und wir glauben auch – und sehen uns da durchaus im Einklang mit der Mehrheit der Vor­arlberger Bevölkerung –, dass wir mit diesem Instrument verantwortungsbewusst an die Probleme herangehen werden.

Weil vielfach schon von Meinungsäußerungen von Landtagen und dergleichen die Rede war, möchte ich kurz die Haltung meines Landtages darlegen. Er hat sich am letzten Mittwoch auf Grund eines Selbständigen Entschließungsantrages der SPÖ-Fraktion mit dieser Frage befasst. Diesem Antrag wurde Dringlichkeit zuerkannt. Er wurde in der Sitzung der Einbringung noch behandelt. Der Entschließungsantrag der SPÖ hat darauf abgezielt, die Vorarlberger Bundesräte anzuhalten, gegen die be­schlossenen Änderungen Einspruch zu erheben. – Den Begriff „anzuhalten“ muss man sich natürlich, wenn ich jetzt Herrn Professor Konecny ins Auge fasse, schon etwas auf der Zunge zergehen lassen. Wenn ich im Duden nachschlage, was man unter „anhal­ten“ versteht, dann gibt es verschiedene Bedeutungen wie etwa: „um jemandes Hand anhalten (einen Heiratsantrag machen)“. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Oh, oh!) Ich nehme nicht an, dass die SPÖ-Fraktion im Vorarlberger Landtag diese Absicht hatte. „Anhalten“ heißt aber auch – und das ist in der durchaus häufigsten Begriffsverwen­dung der Fall – „anweisen“.

Die SPÖ-Fraktion im Vorarlberger Landtag wollte also Herrn Professor Konecny, der sich sonst gegen diese Dinge verwahrt, die Freude machen, dass wir vom Landtag an­gewiesen werden (Bundesrat Konecny: Angehalten!) und nicht bloß ersucht werden oder dass an uns appelliert wird. Wir sollen „angehalten“, sprich: angewiesen, werden, uns in einer bestimmten Frage entsprechend zu verhalten.

Weiters beantragte die SPÖ-Landtagsfraktion, an die Bundesregierung und an den Nationalrat heranzutreten, die Änderungen wieder zur Gänze zurückzunehmen. Dies ist eine merkwürdige Konsequenz aus dem ersten Antragsteil, denn wenn man dem gefolgt wäre, würde sich ja der zweite Teil erübrigen. Dieser Antrag hat in der Land­tagssitzung die Stimmen der SPÖ-Fraktion bekommen. Auch die Grünen haben die­sem Entschließungsantrag der SPÖ nicht zugestimmt. Das kann ich als Augen- und Ohrenzeuge dieser Beratungen sagen, und Sie können das jederzeit auch im Protokoll nachlesen.

Das heißt also: Die überwiegende Mehrheit des Vorarlberger Landtages war der Auf­fassung, wir sollen nicht veranlasst werden, Einspruch zu erheben, und man soll keine Anstrengungen unternehmen, die beschlossene Änderung rückgängig zu machen.

Die Grünen brachten dann einen Abänderungsantrag ein – sie waren ja nicht so phan­tasielos, das nur abzulehnen –, weil sie auch argumentiert haben, der Bundesrat habe ein freies Mandat und es gehe nicht an, ihn anzuweisen. Das ist eine durchaus aner­kennenswerte Argumentation. Die Grünen beantragten als Alternative zu dem von ihnen abgelehnten SPÖ-Antrag, die Landesregierung möge von den nun eingeräumten Möglichkeiten einer Einzelfallprüfung keinen Gebrauch machen. Man möge im Zuge


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