Bundesrat Stenographisches Protokoll 719. Sitzung / Seite 83

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Herr Minister Pröll! Ich hatte immer den Eindruck, dass Sie, wenn Sie mich anschauen und mir anscheinend zuhören, mir auch wirklich zuhören. Offenbar ist dem aber nicht so (Heiterkeit bei der SPÖ), denn ich habe gesagt, ich möchte wissen, worin bei dieser neuen Änderung des UVP-Gesetzes, die wir heute beschließen sollen, die Verbesse­rung für die Umwelt liegt. Aber das haben Sie mir nicht gesagt. Sie haben mir gesagt, es sei ohnehin nicht so schlimm und es wäre noch viel schlimmer gewesen, wenn es anders durchgegangen wäre – aber worin liegt die Verbesserung? Sie sind der Um­weltminister, und von einem Umweltminister erwarte ich mir, dass er hier bei uns Gesetze vorträgt, die eine Verbesserung für die Umwelt mit sich bringen, jedoch nicht solche, die eine Verschlechterung bringen.

Des Weiteren hat mich sehr verärgert, dass Sie mehr oder weniger sagen, dass wir jetzt daraus politisches Kleingeld schlagen wollen, und außerdem fast im gleichen Atemzug, wir wären gegen die Beteiligung von NGOs. Auch das hat mich zu der Mei­nung veranlasst, dass Sie mir vielleicht nicht immer zuhören.

Glücklicherweise habe ich hier noch wortwörtlich, was ich bei der letzten Änderung des UVP-Gesetzes gesagt habe, meine Begründung, warum wir das damals abgelehnt ha­ben. Ich möchte das kurz wiederholen, damit man sieht, dass die Grünen nichts gegen NGOs haben; ganz im Gegenteil.

Das Problem, das wir mit der letzten Novelle des UVP-Gesetzes hatten, war eher, dass die NGOs nicht umfassend eingebunden waren, dass die Novellierung auf Grund von EU-Richtlinien durchgeführt wurde. Das heißt, es war nicht so, dass wir uns da besonders hervorgetan hätten. Es ging darum, dass NGOs nur eingebunden werden, wenn zwei Minister entscheiden, dass es auch wirklich eine NGO ist, dass NGOs nicht zum Verwaltungsgerichtshof gehen können, dass nicht alle Vorgaben umgesetzt wur­den, dass Anrainer zum Beispiel ein Feststellungsverfahren nicht beantragen können, wobei aus dem EuGH-Urteil betreffend Großbritannien jedoch mehr oder weniger her­vorgeht, dass das eigentlich so sein sollte.

Weiters wurde das amtliche Umweltverträglichkeitsgutachten mehr oder weniger elimi­niert.

Und bei den Straßen-UVPs hat in unseren Augen einiges gefehlt, nämlich die strate­gische Umweltprüfung des Gesamtverkehrsplans, ein Straßenbescheidverfahren beim Umweltminister und dass die weichenden Behörden, insbesondere die Naturschutzbe­hörde, in diesem Verfahren Parteistellung erhalten sollten. Diese Punkte haben uns ge­fehlt, und deshalb haben wir die letzte Novelle abgelehnt. Aber nicht deshalb, weil wir die NGOs nicht drinnen haben wollten. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll.) – Doch. Sie haben gesagt, dass wir gegen eine Beteiligung der NGOs sind.

Ich habe gegen dieses Gesetz gestimmt, weil die NGOs nicht ausreichend und nicht umfassend genug beteiligt sind. Bei einer neuerlichen Gesetzesnovelle jetzt zu sagen, dass die Grünen gegen die NGOs sind, ist nicht richtig. In dieser Gesetzesnovelle fin­det sich keine Verbesserung für NGOs. In der Gesetzesnovelle, um die es heute geht, ist keine Verbesserung für die Anrainer und für Bürgerinitiativen enthalten. Sie alle fallen meines Wissens beim UVP-Verfahren, selbst dann, wenn es einen Feststellungs­bescheid gibt, heraus – überzeugen Sie mich vom Gegenteil!

Was ich von Ihnen wissen wollte: Worin sind die Verbesserungen dieser neuen Rege­lung zu sehen? – Das haben Sie mir noch nicht sagen können. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

15.25


Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu einer tatsächlichen Berichtigung erteile ich Herrn Bundesrat Mag. Gudenus für längstens 5 Minuten das Wort.

 


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