Büros, mit Tagungsräumlichkeiten, mit Kongressmöglichkeiten – also durchaus sinnvoll.
In Klagenfurt hat man sich dann dafür entschieden, dieses multifunktionale Angebot abzulehnen. Ob das gut war oder nicht, wird die Zukunft zeigen. Man hat sich dafür entschieden, das Stadion am alten Standort zu errichten. Deshalb – ein Schwenk noch zur UVP – verstehe ich auch die Theatralik im Zusammenhang mit der UVP rund um die Errichtung des Stadions am alten Standort nicht. Es wird dort am Ende nichts anderes stehen, als wieder ein Stadion mit genau der gleichen Kapazität. Es ändert sich also in Wahrheit nichts. Hier im Zusammenhang mit der Novellierung der UVP von einer verfehlten Vorgangsweise zu sprechen, halte ich für nicht zielführend und unangebracht, weil die Argumente ins Leere gehen. Es bleibt das gleiche Stadion! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Zum Zweiten darf ich einiges korrigieren, Frau Kollegin Blatnik. Auftraggeber für den Bau des Stadions war, ist und wird immer die Stadtgemeinde sein – nie der Bund, nie das Land! Der Bund ist in Wahrheit nichts anderes als der Beschaffer von einem Drittel der Baukosten. Wir fördern ein Drittel der Gesamtbaukosten. Der Bund bezieht die Position des Fördergebers.
Das Gleiche gilt für das Land. Der Bund hat aber dem Land Kärnten zugesagt – und das habe ich verhandelt –, dass wir neben dem reinen Stadion eine Ballsportakademie errichten. Ich meine, dass das ein sehr gutes Vorhaben ist, das auch alle Sportinteressierten verfolgen müssten, damit dieses Ballsportzentrum gemeinsam mit dem Stadion errichtet werden kann.
Sie haben weiter ausgeführt, dass es nach den Diskussionen um den Standort eine Grundsatzvereinbarung gegeben hat, und in dieser Grundsatzvereinbarung wurde zwischen Stadt, Land und Bund auf Bitten der Stadt Klagenfurt festgelegt, dass das Vergabeverfahren ein zweistufiges Verfahren sein wird. Die Stadt Klagenfurt hat den Bund ersucht, das Ganze über das ÖISS, das Österreichische Institut für Schul- und Sportstättenbau, abzuwickeln. Leiter dieses ÖISS ist Dipl.-Ing. Gattermann. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)
Kommen wir gleich auf Dipl.-Ing. Gattermann zu sprechen. Sie haben gesagt, dass es zu den ersten Vergabeakt betreffenden Einsprüchen gekommen ist. Tatsächlich haben alle drei Gebietskörperschaften ein Gutachten machen lassen, um sicherzustellen, dass es keine Probleme beim Fortführen des Vergabeverfahrens gibt. Es wurde in allen drei Gutachten, sowohl in dem der Stadtgemeinde, von der Kanzlei Quendler erstellt, als auch in dem vom Land, Fink & Sundström, und auch in dem vom Bund, festgestellt, dass es zwei Mängel gibt.
Der eine Mangel war die fehlende Gewichtung – relativ problematisch –, und der zweite Mangel war nicht die Doppelfunktion des Dipl.-Ing. Gattermann, nein, der zweite Mangel war – und darauf baue ich meine Kritik; Sie können dann beurteilen, ob zu Recht oder zu Unrecht –, dass Dipl.-Ing. Gattermann bereits zu dem Zeitpunkt, als in der Vergabekommission die technische Beurteilung hätte stattfinden sollen, Kenntnis von den Preisen hatte. Er wusste bereits Bescheid, wie welche Firma angeboten hat, und das ist laut gültigem Vergabegesetz ein Mangel, und zwar ein gravierender Mangel. Deshalb hat man sich auch darauf geeinigt, Dipl.-Ing. Gattermann wohl als Vorsitzenden zu bestätigen, ihm aber das Stimmrecht in der Vergabekommission zu entziehen.
Diese beiden Mängel wurden von allen drei Gutachtern aufgezeigt und auch als Problem ausgewiesen, und das ist, leider Gottes, das Problem des Dipl.-Ing. Gattermann geworden.
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