Bundesrat Stenographisches Protokoll 719. Sitzung / Seite 99

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Wer von den politisch Verantwortlichen wem wann den Zuschlag geben wollte, ist völlig irrelevant, weil politisch Verantwortliche in der Vergabekommission nicht vertreten sind. Die zwölfköpfige und nach Entzug des Stimmrechts von Dipl.-Ing. Gattermann noch mit elf Stimmberechtigten ausgestattete Vergabekommission setzt sich aus drei Vertretern des Landes, drei Vertretern der Stadt, einem Vertreter aus Innsbruck, einem Vertreter aus Salzburg und drei Vertretern des Bundes zusammen. Bei allen Vertretern – zumin­dest für den Bund kann ich das sagen – hat es sich entweder um Förderexperten oder um Vergabeexperten gehandelt, und noch dazu hat es sich die Vergabekommission selbst zur Vorschrift gemacht, dass die Vergabe einstimmig erfolgen muss, was ja dann auch tatsächlich geschehen ist.

Bei dem, was an Informationen durch wen auch immer in die „Kärntner Woche“ gelangt ist, handelt es sich um einen Verstoß gegen das Vergaberecht, das ist richtig, wiewohl ich diesen Verstoß als nicht wirklich gravierend erachte. Das ist meine persönliche Meinung, und ich werde Ihnen auch sagen, weshalb ich das so sehe.

Es hat sich bei dieser in der „Kärntner Woche“ abgedruckten Reihung um eine Zwi­schenreihung gehandelt, weil es ja in diesem Verfahren darum gegangen ist, ein erstes Angebot zu legen. Auf der Basis dieses Angebots wurde eine Zwischenreihung ge­macht, und dann haben die Bietergespräche begonnen. Das heißt, jede Baufirma hat nachbessern können, und zwar sowohl architektonisch als auch technisch, als auch beim Preis. Es hat nur logisch nachvollziehbar sein müssen, weshalb eine Nachbesse­rung im einen oder anderen Bereich gemacht wird und wie sich hiedurch dann die Kosten verändern.

Das Ganze lief nach dem so genannten LBO-Verfahren ab: last and best offer. Dafür hat es einen Stichtag gegeben, und an diesem Stichtag war es dann vorbei mit dem Nachbessern. Deshalb meine ich also, dass die Veröffentlichung dieser ersten Zwi­schenreihung nicht wirklich das große Problem ist, obwohl es natürlich auch ein Man­gel ist, keine Frage, zugegebenermaßen. (Zwischenruf des Bundesrates Molzbich­ler.) – Es ist ein Mangel, aber es ist nicht wirklich das große Problem, weil ja jeder nachbessern konnte. Ich meine, für die öffentliche Hand kann es nur von Vorteil sein, wenn durch diese Vorgangsweise, und das ist das Logische, dann im Endeffekt das Stadion, das gebaut werden soll, billiger wird als es in der Zwischenreihung gewesen wäre, wäre sie die Endreihung gewesen. Also für die öffentliche Hand ist das durchaus sehr positiv und somit auch von Interesse.

Schlussendlich ist es dann ja auch zur einstimmigen Vergabe gekommen. Dass jetzt eine nicht zum Zug gekommene Firma ein Nachprüfungsverfahren beantragt, das ist so logisch und so normal, wie das Amen im Gebet, wenn ich mir das so auszudrücken erlauben darf. Ich denke zum Beispiel an die Vergabe bei der Bayern-Arena. Da ist ganz etwas anderes gelaufen. Ich habe mir auch inzwischen, weil ich mich damit in den letzten Monaten sehr viel habe befassen müssen, wie Sie wissen, sagen lassen, dass alle Vergaben in etwa so laufen, dass der eine vom anderen Informationen zu bekommen versucht, um ihn dann noch zu übervorteilen, und jene, die nicht zum Zug kommen, werden einfach im Nachprüfungsverfahren noch einmal versuchen, den Auf­trag zu bekommen. No na, es geht ja doch um eine nicht uninteressante Summe.

So weit sind wir heute. Das Projekt ist vergeben. Das Nachprüfungsverfahren läuft, und am Ende des Nachprüfungsverfahrens wird wahrscheinlich mit dem Bau begonnen werden – also das, was wir alle wollen. Ich persönlich bin überzeugt davon, aber ich kann Ihnen das jetzt nicht amtlich mit Siegel geben, dass es dann beginnt. Im Normal­fall ist es jedoch so, dass diese Nachprüfungsverfahren ausgehen wie das Hornberger Schießen.

Jetzt erlaube ich mir, die einzelnen Fragen zu beantworten.

 


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