Bundesrat Stenographisches Protokoll 719. Sitzung / Seite 101

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vorgesehen. Die Gesamtausfinanzierung obliegt der Budgetgestaltung 2007 und der folgenden Budgetjahre. Die konkret anfallenden Kosten für den Bund für den Neubau des Stadions Klagenfurt können erst nach Eintritt der Rechtskraft des Vergabeverfah­rens beurteilt werden.

Ich habe eine genaue Aufstellung mitgebracht (der Redner hält eine Tabelle in die Höhe), für den Fall, dass Sie das dann noch interessiert, und ich habe kein Problem, Ihnen diese im Anschluss auch zu erläutern.

Zur Frage 7: Wer hat die Entscheidung getroffen, welche Vertreter in die Vergabekom­mission entsendet werden sollen?

Für die Stadt Klagenfurt logischerweise die Stadt, für das Land logischerweise das Land und für den Bund logischerweise der Bund, wobei der Bund seine Vertreter so ausgewählt hat, dass sowohl Vergabeexperten als auch Förderexperten, als auch ent­sprechend geschulte Architekten, die sich mit solchen Sportstättenbauten besonders auskennen, in dieser Vergabekommission für den Bund mit Sitz und Stimme vertreten sind.

Frage 8: Wie beurteilen Sie nach Ihrer Kenntnis die Entscheidung der Vergabekom­mission?

Ich glaube, dass der Bundeskanzler die Entscheidung der Vergabekommission genau­so wie ich nur als interessierter Zeitungsleser und Beobachter beurteilen kann, weil wir in keiner Phase irgendwie eingebunden waren oder sonst irgendwie mit der Vergabe­kommission Kontakt gehabt haben. Ganz im Gegenteil: Wir haben es logischerweise peinlichst vermieden, irgendwelchen Kontakt zur Vergabekommission zu haben. (Bei­fall bei den Freiheitlichen.)

Zur Frage 9: Mitglieder der Vergabekommission sind nur an die Ausschreibung und an die Gesetze gebunden. Warum hat sich Ihr Staatssekretär während des Vergabe­verfahrens öffentlich dahin gehend geäußert, dass der Leiter der Vergabekommission Gattermann der Sache nicht mehr gewachsen sei?

Das werde ich Ihnen jetzt ausführlich begründen; der Herr Bundeskanzler hätte das wahrscheinlich nicht so ausführlich können, weil ich ja der Betroffene bin. Ich habe Ihnen schon gesagt, dass das Gutachten ... (Bundesrat Konecny: Er leitet schließlich die Regierung!) Herr Professor! Ich bin bemüht, Ihrer Kollegin wirklich umfassend und nach bestem Wissen und Gewissen Auskunft zu geben. Und das möchte ich jetzt auch gerne weiter tun. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

In dem Gutachten der Vergabeexperten Aicher/Holoubek – aber nicht nur in diesem Gutachten; das ist das Obergutachten, das Sie angesprochen haben, das habe ich in Auftrag gegeben, um Klarheit zu bekommen, wo jetzt wirklich die Probleme liegen – sind die von Ihnen angeführten zwei Punkte besonders ausgeführt. Und ein Punkt war eben der, dass Dipl.-Ing. Gattermann bereits in Kenntnis der Preise war, obwohl er es nicht hätte sein dürfen. Damit war es zwingend notwendig, ihm sein Stimmrecht in der Vergabekommission abzuerkennen.

Aber das ist noch nicht der Grund dafür, dass ich mich dann in der Öffentlichkeit – übri­gens zum ersten Mal – zu Wort gemeldet habe. Der Grund dafür war, dass der Vorsit­zende der Vergabekommission, der auf Grund eines persönlichen Fehlers kein Stimm­recht mehr hat, sich dann, noch dazu öffentlich, zu Wort gemeldet hat und sehr, sehr viel kommentiert hat. Ich glaube jedoch nicht, dass es Aufgabe eines österreichischen Beamten ist, sich in der Öffentlichkeit zu Wort zu melden und als politischer Kommen­tator aufzutreten.

 


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