Bundesrat Stenographisches Protokoll 719. Sitzung / Seite 122

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Ich möchte wieder ein bisschen auf die Sachebene zurückkehren und Ihnen sagen: Keiner von uns – das behaupte ich!  kann garantieren, dass er nicht abgehört wird. Das sage ich Ihnen deswegen, weil es heute in der Fernmeldetechnik Geräte gibt, mit denen jeder normalsterbliche österreichische Staatsbürger, der kein Polizist oder Beamter des Innenministeriums sein muss, Telefongespräche abhören kann. (Bundes­rat Schennach: Das heißt, das Innenministerium hört regelmäßig ab?) Ich habe nicht vom Innenministerium gesprochen, sondern ich habe gesagt, jeder „normale“ Staats­bürger kann abhören, wenn er sich so ein Gerät besorgt, aber es ist natürlich nicht rechtens, wenn er das tut. (Ruf bei der SPÖ: Aber der Herr Haider behauptet ...! – Bundesrat Gruber: So einfach ist es nicht, wie es da dahergesagt wird!)

Es ist nicht rechtens, wenn er/sie das tut. In dieser Republik hat es im Jahre 2001 ja auch die Spitzelaffäre und die EKIS-Affäre gegeben. Davon war auch das Bundesland Kärnten betroffen, deshalb muss man das heute auch verstehen. Damals sind dort auch Sicherheitsbeamte beschuldigt worden, irgendwelche Geheimdaten aus dem EKIS-System herausgenommen und weitergegeben zu haben.

Es hat viele betroffen, auch einen Wiener Polizeibeamten und FPÖ-Politiker, der dann in späterer Folge leider verstorben ist.

Da es hier schon angesprochen wurde: Wer in der Republik hat sich eigentlich für diese Leute entschuldigt? – Niemand hat sich dafür entschuldigt!

Dabei gibt es auch ein Problem im Justizbereich, vor allem in der Beamtenschaft und hinsichtlich der vielen Führungspositionen, die in Zukunft im Zusammenhang mit der Auflösung der Gendarmerie und mit den einzelnen Polizeiorganisationen besetzt wer­den.

In der Frage, wer die Führungsposition übernehmen wird, wird wahrscheinlich bei eini­gen Personen bewusst darauf geschaut werden, ob sie ihre Angelegenheiten anstän­dig erledigen. Denen, die nicht angenehm sind, wird man eben vermutlich irgendetwas nachweisen können, und der zuständige Beamte wird nicht einmal wissen, woher das eigentlich kommt.

Dann vermutet er das darf doch wohl jeder; das Grundrecht der freien Meinungs­äußerung gilt natürlich auch für einen Beamten! im Zusammenhang und durch lan­ges Nachdenken, woher solche Informationen kommen.

Es kommen dann natürlich auch Zweifel auf: Wenn sich jemand für irgendeinen höhe­ren Posten bewerben möchte und Informationen verbreitet werden, die nicht stimmen, dann denkt er, dass ihn irgendwo jemand abgehört haben muss. Das kann er ja ruhig sagen und daraus kann man schließen, dass diesem Bewerber für einen höheren Pos­ten auf Grund dessen – auch rechtsmäßig – ein Verfahren aufgedrückt werden kann. Dieses Verfahren kann so lange dauern, dass er sich während dieser Postenbesetzung gar nicht bewerben kann und bei der Objektivierung gar nicht drankommt, weil er ein laufendes Verfahren anhängig hat. (Bundesrat Gruber: Das hat Haider schon einmal über den Rechnungshof praktiziert!)

Ich bin vollkommen davon überzeugt, dass gewisse Überprüfungen kommen. Wenn, wie die Frau Ministerin heute richtig gesagt hat, für dies oder jenes kein Auftrag bestanden hat das ist klar! –, dann ist es aber nicht sicher, ob der zuständige Beamte den Auftrag nicht von sich aus erweitert hat. Das lässt sich ja bis heute nicht nach­weisen. Ich glaube, dass es auch im Zusammenhang mit dem Stadionbau verschie­dene Informationen gibt, bei denen sich der eine oder andere wundert, woher diese kommen.

Das war auch der Grund dafür, dass sich der Kärnten-Sprecher der Nationalratsabge­ordneten, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, einer solchen schriftlichen Anfrage bedient hat. Wir


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