Ich
möchte wieder ein bisschen auf die Sachebene zurückkehren und Ihnen sagen:
Keiner von uns – das behaupte ich! – kann
garantieren, dass er nicht abgehört wird. Das sage ich Ihnen deswegen,
weil es heute in der Fernmeldetechnik Geräte gibt, mit denen jeder
normalsterbliche österreichische Staatsbürger, der kein Polizist oder Beamter
des Innenministeriums sein muss, Telefongespräche abhören kann. (Bundesrat Schennach: Das heißt, das
Innenministerium hört regelmäßig ab?) – Ich habe nicht vom Innenministerium gesprochen, sondern ich habe gesagt,
jeder „normale“ Staatsbürger kann abhören, wenn er sich so ein Gerät besorgt,
aber es ist natürlich nicht rechtens, wenn er das tut. (Ruf bei der SPÖ:
Aber der Herr Haider behauptet ...! – Bundesrat Gruber: So einfach ist es nicht, wie es da dahergesagt wird!)
Es ist
nicht rechtens, wenn er/sie das tut. In dieser Republik hat es im Jahre 2001 ja
auch die Spitzelaffäre und die EKIS-Affäre gegeben. Davon war auch das
Bundesland Kärnten betroffen, deshalb muss man das heute auch verstehen. Damals
sind dort auch Sicherheitsbeamte beschuldigt worden, irgendwelche Geheimdaten
aus dem EKIS-System herausgenommen und weitergegeben zu haben.
Es hat
viele betroffen, auch einen Wiener Polizeibeamten und FPÖ-Politiker, der dann
in späterer Folge leider verstorben ist.
Da es
hier schon angesprochen wurde: Wer in der Republik hat sich eigentlich für diese
Leute entschuldigt? – Niemand hat sich dafür entschuldigt!
Dabei
gibt es auch ein Problem im Justizbereich, vor allem in der Beamtenschaft und
hinsichtlich der vielen Führungspositionen, die in Zukunft im Zusammenhang mit
der Auflösung der Gendarmerie und mit den einzelnen Polizeiorganisationen
besetzt werden.
In der
Frage, wer die Führungsposition übernehmen wird, wird wahrscheinlich bei einigen
Personen bewusst darauf geschaut werden, ob sie ihre Angelegenheiten anständig
erledigen. Denen, die nicht angenehm sind, wird man eben vermutlich irgendetwas
nachweisen können, und der zuständige Beamte wird nicht einmal wissen, woher das
eigentlich kommt.
Dann
vermutet er – das darf doch wohl jeder; das Grundrecht der freien Meinungsäußerung
gilt natürlich auch für einen Beamten! – im Zusammenhang und durch langes Nachdenken, woher solche Informationen
kommen.
Es kommen
dann natürlich auch Zweifel auf: Wenn sich jemand für irgendeinen höheren
Posten bewerben möchte und Informationen verbreitet werden, die nicht stimmen,
dann denkt er, dass ihn irgendwo jemand abgehört haben muss. Das kann er ja
ruhig sagen und daraus kann man schließen, dass diesem Bewerber für einen
höheren Posten auf Grund dessen – auch rechtsmäßig –
ein Verfahren aufgedrückt werden kann.
Dieses Verfahren kann so lange dauern, dass er sich während dieser
Postenbesetzung gar nicht bewerben kann und bei der Objektivierung gar nicht
drankommt, weil er ein laufendes Verfahren anhängig hat. (Bundesrat Gruber: Das hat Haider schon einmal über den
Rechnungshof praktiziert!)
Ich bin
vollkommen davon überzeugt, dass gewisse Überprüfungen kommen. Wenn, wie die
Frau Ministerin heute richtig gesagt hat, für dies oder jenes kein Auftrag bestanden
hat – das
ist klar! –, dann ist es
aber nicht sicher, ob der zuständige Beamte den Auftrag nicht von sich aus
erweitert hat. – Das lässt
sich ja bis heute nicht nachweisen. Ich glaube, dass es auch im Zusammenhang
mit dem Stadionbau verschiedene Informationen gibt, bei denen sich der eine
oder andere wundert, woher diese kommen.
Das war auch der Grund dafür, dass sich der Kärnten-Sprecher der Nationalratsabgeordneten, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, einer solchen schriftlichen Anfrage bedient hat. Wir
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