Bundesrat Stenographisches Protokoll 719. Sitzung / Seite 148

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem zustimmen, um ein Hand­zeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit, der Antrag ist angenommen.

Ich lasse nun über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, ebenfalls um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit, der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

20.02.168. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz 2000 – DSG 2000 geändert wird (515/A und 821 d.B. sowie 7228/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Roth-Halvax. Ich bitte sie um die Erstattung des Berichts.

 


20.02.38

Berichterstatterin Sissy Roth-Halvax: Der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus, der genannt wurde, liegt Ihnen in Papierform vor. Ich darf mich daher auf den Beschluss beschränken.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 15. März 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte um Diskussion und Abstimmung.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Ager das Wort.

 


20.03.13

Bundesrat Hans Ager (ÖVP, Tirol): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Die Änderung des Datenschutzgesetzes 2000 ist die logi­sche Konsequenz aus der Tsunami-Katastrophe. Um optimale Ergebnisse auf diesem Gebiet zu erzielen, wird man sowohl das Datenschutzgesetz als auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Reisebürobranche ändern müssen. Diese Änderung des Datenschutzgesetzes ist ein erster wichtiger Schritt dazu.

Die Meinungen darüber, ob die Änderung des Datenschutzgesetzes überhaupt not­wendig ist, sind unterschiedlich. Einige sind der Meinung, dass die bisherige Rechts­lage schon ausreichend gewesen wäre. Ich bin der Meinung, dass im Interesse der Vermeidung unterschiedlicher Interpretationen in solchen Katastrophenfällen diese Änderungen notwendig sind. Ich möchte dies auch mit einem Beispiel belegen:

Aus meiner Nachbargemeinde war ein junger Mann in Thailand als vermisst gemeldet, und dessen Mutter, die mich damals um Hilfe bat, wollte die Route ihres Sohnes anhand von Behebungen mittels Kreditkarte bei thailändischen Banken nachvollziehen. Dies ist ihr mit Hilfe einer österreichischen Bank auch gelungen, ein Mitarbeiter dieser österreichischen Bank konnte die letzte Behebung auf einer thailändischen Bank über die Kreditkartenfirma in Österreich ausforschen und nachvollziehen. Aber die Daten gab diese Kreditkartenfirma aus den bekannten Gründen nicht preis.

Sie können sich vorstellen, dass das für diese Mutter ein nicht sehr verständlicher Vor­gang war, hat doch eine Chance bestanden, nach diesen Dingen ihren Sohn zu finden.


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