Bundesrat Stenographisches Protokoll 719. Sitzung / Seite 149

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Wir haben dann einen Mann bei dieser Firma unter Druck gesetzt – ja, ich muss es so bezeichnen – und haben über alle möglichen Hintertüren irgendwelche Dinge heraus­gebracht. Aber das ist meiner Ansicht nach kein Zustand, der auf Dauer passabel ist. Gerade wenn solche Dinge irgendwo in der Welt wieder passieren, müssen wir Rechts­sicherheit und auch Sicherheit für diese Leute haben.

Dieses Beispiel zeigt, dass es in solchen Ausnahme-Katastrophenfällen ein Gesetz braucht, das schnell und unbürokratisch handlungsfähig macht und auch die Arbeit von Hilfsorganisationen in diesen Krisenregionen erleichtern soll. Wir von der ÖVP stimmen diesem Gesetz gerne zu. Ich denke, wir sollten es auch gemeinsam tun. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Weilharter.)

20.06


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Giefing. Ich erteile ihm das Wort.

 


20.06.34

Bundesrat Johann Giefing (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Von dieser Stelle aus haben wir heute schon mehrmals das Wort „Anlassgesetzgebung“ gehört. Im Grunde genommen besteht auch im Falle des Geset­zes, das wir jetzt ändern wollen, eine Anlassgesetzgebung. Aber ich bin trotzdem stolz darauf, dass wir das heute tun. Wir alle wissen ja, dass uns diese schreckliche Tsu­nami-Katastrophe in den Weihnachtsfeiertagen, die heute schon mehr als drei Monate zurückliegt, sehr stark in der Seele und im Geist in Mitleidenschaft gezogen hat. Allerdings ist der Schock so manches Österreichers bis jetzt wiederum abgeflacht.

Wenn man in Österreich grundsätzlich in keinerlei Weise mit dem Parlament etwas zu tun hätte, würde man es aus meiner Sicht nicht für möglich halten, dass ein Gesetz existiert, welches im Katastrophenfall verhindert, dass personenbezogene Daten, die zur Identitätsfeststellung dienen, weitergegeben werden dürfen. Meiner Meinung nach wäre die Datenweitergabe bereits mit der alten gesetzlichen Bestimmung möglich gewesen. Um jedoch in aller Zukunft Interpretationsprobleme darüber auszuschließen, ob sensible, personenbezogene Daten weitergegeben werden dürfen, stimmen wir der Änderung dieses Datenschutzgesetzes zu. Wir wollen damit vermeiden, dass Perso­nen mit Transparenten auf dem Flughafen Schwechat stehen, auf denen zu lesen ist: „Datenschutz vor Menschenleben“.

Ich erinnere mich jedoch auch genau an die „Pressestunde“ vom 9. Jänner 2005 im ORF, als Herr Nationalratspräsident Khol zu Gast war. Er sprach von einem eigenen Tsunami-Gesetz, auf Grund dessen Transferkosten oder Lohnfortzahlungen oder auch Todes- und Verschollenheitserklärungen schneller abgewickelt werden können; damit könnte von den Hinterbliebenen die Abwicklung eines Todesfalles so schnell wie mög­lich vorgenommen werden. Ich persönlich meine, diesen Worten sollten nun auch Ta­ten folgen, damit niemand den Verdacht hegt, dass nach dem Lichte der medialen Aufmerksamkeit wieder zur Tagesordnung übergegangen wird. Diese Änderung des Datenschutzgesetzes ist lediglich ein sehr kleiner Aspekt. Alle anderen Systemmängel, die im Zusammenhang mit dieser Katastrophe sichtbar geworden sind, sind bisher ohne Konsequenz geblieben.

Ich weiß schon, dass man aus Katastrophen kein parteipolitisches Kapital schlagen soll, deshalb haben wir uns hiebei mit Kritik sehr zurückgehalten. Wir erwarten uns je­doch ein wenig mehr Taten und weniger Worte. Wenn Sie von den Regierungsparteien das ganze Umfeld in diesem Zusammenhang nicht lösen und jetzt keine Taten setzen, dann werden wir das in der nächsten Legislaturperiode tun. (Beifall bei der SPÖ.)

20.10

 


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