Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und
Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit,
der Antrag ist angenommen.
Beschluss
des Nationalrates vom 2. März 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Führerscheingesetz (7. Führerscheingesetz-Novelle) und die Straßenverkehrsordnung
geändert werden (794 d.B. und 817 d.B. sowie 7229/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter
ist Herr Bundesrat Ing. Haller. Ich bitte ihn um den Bericht.
Berichterstatter
Ing. Hermann Haller: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär!
Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und
Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2005
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz (7. Führerscheingesetz-Novelle) und
die Straßenverkehrsordnung geändert werden.
Der Bericht liegt
Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich darf daher zum Antrag kommen.
Der Ausschuss für
Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am
15. März 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Erster Redner ist Herr Bundesrat Stadler. Ich erteile ihm das Wort.
20.11
Bundesrat Werner Stadler (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Zur Abstimmung liegt eine Regierungsvorlage vor, mit der das Führerscheingesetz und die Straßenverkehrsordnung geändert werden sollen. In Zukunft soll es ein so genanntes Vormerksystem zur Erfassung von Risikolenkern und Mehrfachtätern geben. Dieses Vormerksystem hat Ähnlichkeit mit jenem Punkteführerschein, der schon sehr lange diskutiert wird.
Sinn dieser Gesetzesänderung sollte es sein, dass durch dieses System unbelehrbare Lenker sanktioniert werden und eine Bewusstseinsbildung herbeigeführt wird. Tatsache ist aber, dass die derzeitige Bundesregierung bei diesem für die Verkehrssicherheit in Österreich so wichtigen Vorhaben leider einigermaßen der Mut verlassen hat. Übrig geblieben ist bei dieser Vorlage, bei diesem Modell, welchem eine gewisse Unausgegorenheit nicht abzusprechen ist, dass es sehr viele Widersprüche enthält und dass es unserer Meinung nach teilweise ungerecht und vor allem auch unübersichtlich ist.
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