Bundesrat Stenographisches Protokoll 719. Sitzung / Seite 151

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Betrachtet man die Unfallstatistiken der letzten Jahre, muss man feststellen, dass die meisten Unfälle mit Schwerstverletzten und Toten auf überhöhte Geschwindigkeit im Straßenverkehr zurückzuführen sind. Weiters in den Unfallstatistiken ganz oben stehen das Fahren unter Einfluss von Alkohol und auch das Delikt des Fahrens unter Einfluss von Drogen. Aber genau diese Delikte, geschätzte Damen und Herren, sind in diesem Vormerksystem nicht enthalten! Da stellt sich schon die Frage, ob das gesetzte Ziel, durch dieses Vormerksystem Unfälle zu vermeiden beziehungsweise deren Zahl zu vermindern, erreicht werden kann. Hat es einen Sinn, eine Gesetzesänderung zu beschließen, von der man heute schon sagt – das haben wir ja im Ausschuss vom zuständigen Beamten gehört –, dass in Zukunft wieder Änderungen vorgenommen werden müssen?

Ich glaube, sinnvolle Verkehrssicherheitsmaßnahmen brauchen absolut klare und für alle Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen verständliche und durchschaubare Re­geln. Davon kann man bei diesem Vormerksystem wirklich nicht sprechen, meine Damen und Herren, da zu den bestehenden acht Führerscheinentzugsdelikten, die wir jetzt schon haben und die im Vormerksystem nicht enthalten sind, nun weitere 13 Vor­merkdelikte hinzukommen. Da entsteht für Kraftfahrer, für PKW- und Motorradfahrer ein völlig unübersichtliches und in vielen Punkten auch ungerechtes System.

Hinzu kommen hohe Verwaltungskosten, welche dieses Vormerksystem verschlingt – Geld, das diese Bundesregierung für mehr Exekutivkräfte auf der Straße und für verbesserte Kontrollen hätte zur Verfügung stellen können. Was nützen uns die neuen Systeme – noch dazu solche, die für alle zum Teil sehr verwirrend und ungerecht sind –, wenn sie nicht ausreichend kontrolliert werden können! Würde die Einhaltung der jetzt gültigen Gesetze mit genügend Verkehrspolizisten überwacht werden, bräuchte man dieses ganze neue System nicht. Niemandem nützt ein neues System, wenn es nicht überwacht werden kann!

Noch ein wichtiger Punkt, der in den Verhandlungen zu dieser Gesetzesänderung nicht besprochen wurde beziehungsweise darin überhaupt nicht enthalten ist: Meine Damen und Herren, was ist zum Beispiel mit den vielen ausländischen Autofahrern, die durch unser Land rasen? – Sie können auch weiterhin durch Österreich rasen, wie sie wollen. Von diesem System sind, wenn überhaupt, nur österreichische Staatsbürger betroffen, und das in einem sehr aufwendigen und teilweise sehr ungerechten System.

Geschätzte Damen und Herren! Ich bin der Meinung, es hätte in diesem Fall die Mög­lichkeit gegeben, einen gemeinsamen und gerechten Entwurf zu machen. Das wollten Sie jedoch nicht, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien. Daher wer­den wir dieser Gesetzesänderung auch nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Schluss noch einen Satz (in Richtung Staatssekretär Morak): Sie sind zwar nicht der zuständige Herr Staatssekretär. (Staatssekretär Morak: Er kommt gleich!) Er kommt gleich, aber er kommt dann wahrscheinlich zu spät. – Da möchte ich noch eines sagen: Wenn man heutige Zeitungsmeldungen darüber gelesen hat, was für eine Ver­kehrspolitik diese Bundesregierung betreibt – dass nämlich in Zukunft ÖBB-Bediens­tete in Gefängnissen arbeiten sollen –, dann muss man sagen: Diese Regierung ist nicht nur in der Verkehrssicherheitspolitik, sondern auch in der Verkehrspolitik geschei­tert. (Beifall bei der SPÖ.)

20.17


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile ihm das Wort.

 


20.17.11

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einen Satz zu der heutigen Bemerkung


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