bezüglich des Ländles: „Ländle“ – das möchte ich noch einmal bestärken – ist ein Qualitätsbegriff. Wir Vorarlberger fühlen uns nicht auf den Schlips getreten, wenn man uns Vorarlberger als „die aus dem Ländle“ bezeichnet. Dass das Ländle einen besonderen Stellenwert hat, geht allein schon daraus hervor, dass der erste Satz unserer Landeshymne mit „Du Ländle, meine teure Heimat“ beginnt. Ich erspare es Ihnen, das heute vorzusingen; wir alle wollen ja noch einen schönen Abend haben. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)
Zurück zum Führerscheingesetz: Die Änderung des Führerscheingesetzes und der Straßenverkehrsordnung bringt, wie Sie bereits gesagt haben, lieber Kollege Stadler, das so genannte Vormerksystem mit dem Ziel, Risikolenker und Mehrfachtäter zu erfassen und diese Lenker zu sanktionieren. Ein ganz wichtiger Faktor, ein gravierender Punkt ist, dass man da auch bewusstseinsbildend einzuwirken versucht. Das ist, glaube ich, das Entscheidende. Bewusstseinsbildung ist vor allem angesichts der Unfallstatistiken eine längst fällige Maßnahme, fallen doch in Österreich jährlich 2 557 Personen einem Verkehrsunfall zum Opfer. Allein im vergangenen Jahr sind 876 Menschen auf dem „Schlachtfeld Straße“ ums Leben gekommen. Obwohl das um 100 weniger als in den Jahren zuvor sind und dies der niedrigste Wert seit 1952 ist, stellt das – zugegebenermaßen – nach wie vor eine grauenhafte Bilanz dar.
Das Vormerksystem ist deshalb ein weiterer wichtiger Schritt zum Zwecke der Verbesserung der Verkehrssicherheit, eine weitere Maßnahme im großen Verkehrssicherheitspaket der Bundesregierung. Ich darf Ihnen hiezu einige Beispiele nennen: Die Section Control hatte hier in Wien, im Kaisermühlen-Tunnel, ihren Ursprung, sie wird jetzt bereits auf zwei österreichischen Autobahnstrecken angewendet und es werden noch mehrere hinzukommen; Baustellenabsicherungen wurden verbessert; es gibt den Mehrphasenführerschein für Jungführerscheinbesitzer sowie verpflichtende Drogen- und Alkotests bei Verkehrsunfällen; die Tunnelsicherheit wurde verbessert et cetera, et cetera.
Uns hat sicherlich nicht der Mut verlassen, sondern es handelt sich dabei um eine sehr mutige Reform des Führerscheingesetzes, lieber Kollege Stadler. Für die Verkehrssicherheit wurde noch nie so viel getan, wie das seit Beginn der schwarz-blauen Regierung der Fall ist. Wir haben nicht nur jahrelang darüber geredet, sondern wir setzen Reformen auch entsprechend um, und das ist der entscheidende Faktor!
Eines der großen Ziele ist, die Zahl der Verkehrstoten bis zum Jahre 2010 zu halbieren und die Zahl der Verkehrsunfälle mit verletzten Personen bis zu diesem Zeitpunkt um 20 Prozent zu verringern – hoch gesteckte Ziele, die natürlich auch entsprechende Maßnahmen erfordern.
Lieber Kollege Stadler! Sie haben gesagt, dass gewisse Delikte nicht in diesem Vormerksystem enthalten sind. Da muss ich Sie berichtigen, denn Delikte wie zum Beispiel Raserei oder Alkoholisierung werden bereits jetzt mit Führerscheinentzug geahndet. Wenn ich innerhalb von Ortschaften um 40 km/h zu schnell fahre und außerorts um 50 km/h, dann ist der Führerschein weg und dann muss ich nicht noch zusätzlich vormerken. Das heißt also, Sie wollen gleichzeitig bestrafen, den Führerschein wegnehmen und vormerken. Wenn man das machen würde, dann wäre beim nächsten Delikt, bei der nächsten Vormerkung der Führerschein schon wieder weg, also gäbe es pausenlos Führerscheinentzug. Gewisse Dinge sollte man also schon auseinander halten.
13 schwere Übertretungen sind im Deliktkatalog enthalten. Um nur einige Beispiele zu nennen – jetzt komme ich noch einmal auf den Alkohol zu sprechen –: Alkoholisierung war bisher von 0,5 bis 0,8 Promille nicht mit Führerscheinentzug geahndet. Jetzt kommt das Ganze in das Vormerksystem. Gefährliche Vorrangverletzung, die Missachtung von Stopptafeln und roten Ampeln, Überfahren von gesperrten Eisenbahnkreu-
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