Bundesrat Stenographisches Protokoll 719. Sitzung / Seite 153

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zungen, Gefährdung von Fußgängern auf Schutzwegen und Verstöße gegen die Kindersicherungspflicht sind ebenfalls berücksichtigt, um hier nur einige zu nennen. Derartige Delikte werden im Führerscheinregister vorgemerkt, um auffällig gewordene Lenker durch gezielte Maßnahmen sowie durch Androhung von Führerscheinentzug bei Kumulierung derartiger Vormerkungen hoffentlich wieder auf den rechten Weg zu­rückzuführen. Derartige Maßnahmen sind Nachschulungen, Fahrsicherheitskurse und auch Erste-Hilfe-Kurse. Gegenüber dem Punkteführerschein, wie er bereits angedeutet beziehungsweise skizziert war, ist dieses Vormerksystem tatsächlich billiger und effizienter. Das muss man hier auch bemerken.

Sie sagen, es fehle die Polizei. Wir haben die große Polizeireform beschlossen, und das bedeutet auch, dass 500 Beamte mehr in den Verkehrssicherheitsdienst kommen, dass wir 500 Beamte mehr auf der Straße haben. (Bundesrat Stadler: Wo sind die?) Die werden kommen. Lassen Sie uns jetzt einmal die Systeme zusammenführen: Start 1. Juli. Wir haben das hier beschlossen und diskutiert. Wir werden 500 Beamte mehr auf der Straße sehen, das ist ein entscheidender Faktor. (Bundesrätin Bachner: Fra­gen Sie Ihre Gewerkschaftskollegen!) Was sie dazu sagen, dass Polizei und Gendar­merie zusammengeführt werden? Meine Gewerkschaftskollegen haben das schon ausdiskutiert. (Bundesrätin Bachner: Die zusätzlichen Beamten auf der Straße muss man aber erst einmal finden!) Suchen muss man die Polizeibeamten nicht, wenn sie auf der Straße sind, denn dann sieht man sie ja, liebe Kollegin. (Bundesrätin Bachner: Dann fahren Sie einmal mit mir im Auto mit!) Ja, ich fahre gerne mit Ihnen mit, aber bitte langsam fahren, nicht dass wir ins Vormerksystem kommen. (Bundesrätin Bach­ner: Ich fahre grundsätzlich langsam!)

Das Vormerksystem ist also ein deklarierter Zusatz zum bestehenden Entzugssystem und sorgt dafür, dass diese 13 Delikte nicht nur durch Verwaltungsstrafen geahndet werden, sondern zusätzlich eingetragen, um es richtig zu sagen, vermerkt werden, und das auf die Dauer von zwei Jahren. Diese 13 Delikte sind erwiesenermaßen jene, die am häufigsten zu tödlichen Verkehrsunfällen führen.

Zu den Zielvorstellungen dieser Reform gehört auch, unverbesserlichen Risikolenkern ins Bewusstsein zu rufen, dass sie nicht alleine auf der Straße sind, sondern auch Verantwortung für andere Verkehrsteilnehmer tragen. Die Novelle des Führerschein­gesetzes ist also, wie erwähnt, ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, nämlich zu mehr Sicherheit auf Österreichs Straßen. Das bedeutet nicht, dass wir uns zurück­lehnen können, da gebe ich Ihnen Recht. Vieles wird erst die Praxis zeigen, nämlich wie die Behörden mit den neuen Bestimmungen umgehen, ob die betreffenden Fahr­zeuglenker wirklich motiviert werden und bereit sind, an ihrer Einstellung, am Gefah­renpotential, das sie darstellen, etwas zu ändern. Das wird ein ganz wichtiger und entscheidender Faktor sein.

Ich bin der Auffassung, dass dieses System eine Chance verdient, in einen dyna­mischen Prozess miteingebunden werden kann und dass wir hiebei auf einer hervor­ragenden Grundlage aufbauen können. In diesem Sinne darf ich mich bei meinem Landsmann, Vizekanzler Hubert Gorbach, und Staatssekretär Helmut Kukacka für einen weiteren markanten, zukunftsweisenden Baustein der Verkehrspolitik bedan­ken. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

20.24


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. Ich erteile ihr das Wort.

 


20.24.51

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Staatssekretär, Sie haben jetzt


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