Bundesrat Stenographisches Protokoll 720. Sitzung / Seite 14

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päischen Gerichtshofes das Problem, dass seine Erkenntnisse auch in die Vergan­genheit wirken. Dieses Problem bemerken wir sehr stark beim Getränkesteuer-Erkenntnis.

Das ist ein Problem, und es wird jetzt die Europäische Kommission zusammen mit dem ECOFIN eine Kommission bilden. Man wird untersuchen, inwieweit die rechtlichen Rahmenbedingungen so geändert werden können, dass Gesetze in Zukunft, so wie bei uns, nur noch in die Zukunft wirken können, dass sie also nach dem Anlassfall nur noch eine Wirkung für die Zukunft haben. Es sind dies natürlich Mega-Wirkungen für die europäischen Finanzminister, wenn ein Erkenntnis hereinkommt, das Auswir­kun­gen auf Jahre zurück nach sich zieht.

Wir sehen die Marks-&-Spencer-Sache überhaupt nicht als Bedrohung für die Zukunft an, weil wir ja mit der Gruppenbesteuerung vorgebeugt haben, damals schon wissend, dass dieses Verfahren in Vorbereitung war. Rückwirkend betrachtet müssen wir sehen, dass wir ja Organschaftsregelungen in der Vergangenheit gehabt haben. Wir sehen also diese Sache für die österreichische Situation nicht als bedrohlich an.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär. – Die nächste Zusatzfrage wird von Frau Bundesrätin Konrad gestellt. – Bitte.

 


Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Auch meine Zusatzfrage bezieht sich auf diese Empfehlung des Generalanwalts. Sie lautet: Inwieweit sehen Sie im Lichte dieser Empfehlung die Gruppenbesteuerung noch immer als besonderen Standortvorteil für Österreich?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Wenn auf diese Weise die Gruppenbesteuerung für alle Länder eingeführt wird, dann haben wir natürlich einen Standortvorteil weniger. Es geht nur darum: Derzeit gibt es ja die Gruppenbesteuerung auch in anderen Ländern, aber nicht mit einem derart günstigen Prozentsatz. Man kann bekanntlich ab einer Beteiligung im Ausmaß von 50 Prozent eine derartige Gruppe bilden; in anderen Ländern wie zum Beispiel Frankreich sind es 75 Prozent. Daher kann ich nur sagen, dass wir derzeit das attraktivste Gruppen­besteuerungsmodell haben.

Das muss aber nicht so bleiben; es ist eben immer so eine Sache, dass die Kon­kurrenz nicht schläft. Wir haben natürlich sukzessive einen Steuerwettbewerb in Europa, wobei wir versuchen – die Steuerharmonisierung ist bei jedem ECOFIN ein Thema –, insofern gleiche Regeln zu schaffen, als wir sagen, dass bei jeder Steuer dieselbe Steuerbemessungsgrundlage gefunden werden muss. Es geht also darum, die Ausnahmeregelungen zu vereinheitlichen. Ein Wettbewerb soll nur noch über die Tarife stattfinden. Derzeit haben wir oft versteckte Ausnahmeregelungen, wodurch ein verdeckter Steuerwettbewerb stattfindet.

Das ist ein sehr wichtiges Thema für sämtliche ECOFIN-Tagungen, jetzt vor allem angeheizt durch die neuen Mitgliedsländer: Wie kann man eine bessere Har­moni­sierung im steuerlichen Wettbewerb erreichen? – Danke.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär. – Wir kommen zur 3. Anfrage. Diese wird von Herrn Bundesrat Weilharter gestellt. Ich bitte um deren Verlesung.

 


Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Staatssekretär!

 


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