Bundesrat Stenographisches Protokoll 720. Sitzung / Seite 25

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lionen €, verteilt auf drei Jahre, festgelegt. Von diesem Betrag entfallen 10 Millionen € auf die Bundesländer, 6 Millionen € auf die Städte und Gemeinden. Die Bereitstellung der Bundesmittel von somit 34 Millionen € erfolgt im Wege einer bundesfinanz­gesetz­lichen Überschreitungsermächtigung.

Für die erste Phase der unmittelbaren Katastrophenhilfe wurde seinerzeit ein Paket an Soforthilfemaßnahmen in Höhe von 1 Million € für das Österreichische Rote Kreuz, das Hilfswerk Austria, die Caritas Österreich, den Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs und Care Österreich zur Verfügung gestellt. – Danke.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.

 


Bundesrat Dipl.-Ing. Heribert Bogensperger (ÖVP, Steiermark): Herr Staatssekretär! In welcher Höhe stellte Österreich in den letzten Jahren Mittel für den Europäischen Katastrophenfonds zur Verfügung?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Von der Euro­päischen Kommission wurde der Europäische Solidaritätsfonds gemäß Verord­nung 2012/02 des Rates vom 11. November 2002 für die Finanzierung von Nothilfemaß­nahmen auf Grund von Naturkatastrophen geschaffen. Der Europäische Solidaritäts­fonds wird durch die Mitgliedsländer anteilsmäßig zu den Eigenmittelleistungen am EU-Haushalt finanziert: Anteil Österreichs 2002 beziehungsweise 2003 jeweils rund 2,3 Prozent. 2004 betrug der Anteil 2,2 Prozent.

Konkret trug Österreich folgende Mittel bei: Im Jahr 2002 2,29 Prozent, rund 16,7 Mil­lionen €, im Jahr 2003 2,28 Prozent, rund 1,1 Millionen €, im Jahr 2004 2,22 Prozent, rund 1,7 Millionen €.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke.

Wir kommen zu einer weiteren Zusatzfrage: Herr Mag. Gudenus, bitte.

 


Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Staatssekretär! Hältst du es für sinnvoll, Auslandsspenden von der Steuer zu befreien, oder sollten nur Inlands­spenden steuerlich absetzbar werden?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Die Spenden­frage ist grundsätzlich eine sehr schwierige Frage, weil es sich hier um Einkommens­verwendung handelt, und die Einkommensverwendung sollte man abgesehen von Sonderausgaben – und die sind nur limitiert absetzbar – nach den Grundsätzen der Finanzwirtschaft und Steuerlehre nicht steuerlich begünstigen.

Das Problem dabei ist Folgendes: Wenn man von einer Steuerbemessungsgrundlage viele Ausnahmen schafft, dann hat man das Problem, dass man die Steuersätze erhöhen muss. Die Frage ist dann, wenn man Spenden – Inland/Ausland – begünstigt, ob man dadurch wirklich das Spendenaufkommen erhöht und wirklich eine direkte Beziehung gegeben ist.

Außerdem hat das meiner Meinung nach noch einen sozialen Effekt. Was ist mit jenen vielen, inzwischen Millionen Menschen, die keine Steuern zahlen? Durch unsere Steuerreform zahlen von 5,4 Millionen Einkommensteuerpflichtigen inzwischen 2,5 Mil­lionen keine Steuern mehr. Diese können eine derartige Steuerbegünstigung über­haupt nicht nützen. In Wirklichkeit kommt eine Spendenabsetzmöglichkeit eigentlich nur jenen Personen zugute, die ein höheres oder höchstes Einkommen haben.

 


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