Bundesrat Stenographisches Protokoll 720. Sitzung / Seite 26

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Diese Fragen werden derzeit in einer Arbeitsgruppe geprüft. Bis zum Jahresende soll eine Entscheidung fallen. Es werden auch ausländische Beispiele geprüft, und es wird vor allem geprüft, ob durch die Absetzbarkeit von Spenden mit einem höheren Steuer­aufkommen zu rechnen ist beziehungsweise wie groß die Wirkung auf Steuerausfälle ist. Das bezieht sich auf Inlands- und Auslandsspenden; auf deren Absetzbarkeit wird ebenfalls geachtet werden.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär.

Als Nächste für eine weitere Zusatzfrage zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum.

 


Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Zuerst eine kurze Anmerkung, noch keine Frage: Auslandsspenden sollen aber nicht verzollt werden, oder? (Heiterkeit der Bundesrätin Dr. Lichtenecker. – Beifall bei den Grünen.)

Die konkrete Frage lautet: Welche Gelder sind über diesen Auslandskatastrophenfonds für welche Projekte schon geflossen?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Momentan nur Gelder für Wasseraufbereitungsanlagen, aber das wird ja geprüft. Wir haben einen Koordinator eingesetzt, der vor Ort prüfen soll, welche Projekte konkret in Frage kommen. Derzeit sind da noch keine Mittel geflossen.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär.

Nächste Zusatzfrage: Frau Bundesrätin Lueger, bitte.

 


Bundesrätin Angela Lueger (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Noch einmal die Frage: Welche konkreten Projekte werden Sie im Rahmen der Tsunami-Hilfe fördern? Welche österreichischen Hilfsorganisationen haben nicht nur Zusiche­rungen, sondern auch schon Geldmittel erhalten? (Bundesrat Bieringer: Das sind zwei Fragen!)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Ich werde mich nochmals rückversichern und werde diese Frage, damit sie wirklich konkret beant­wortet wird, schriftlich beantworten.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen zur 8. Anfrage, die Herr Bundesrat Wiesenegg stellt. Ich bitte ihn um die Verlesung.

 


Bundesrat Helmut Wiesenegg (SPÖ, Tirol): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sport ist für uns alle wichtig und eine wichtige gesellschaftspolitische Maßnahme.

1422/M-BR/2005

„Welche steuerrechtlichen Änderungen wären für Sie als Finanzminister denkbar, um das für den österreichischen Sport so bedeutsame Sportsponsoring noch attraktiver zu machen?“

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Es gibt ein Sponsoring, das zu 100 Prozent als Betriebsausgabe abgesetzt werden kann. Ich kenne keine höhere steuerliche Attraktivität, ich weiß nicht, wie man das noch über­bieten könnte. Die gesponserten Vereine sind in der Regel gemeinnützige Vereine und daher von der Besteuerung freigestellte Körperschaften. Es kommt also zu keiner


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