Bundesrat Stenographisches Protokoll 720. Sitzung / Seite 27

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Besteuerung der Sponsor-Beträge, und damit ist auf beiden Seiten der Steuerfrei­stellung – Sponsor und Sponsoring-Empfänger – eigentlich voll Genüge getan. Von der steuerlichen Seite kommen dann nur noch Subventionen in Frage.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wünschen Sie eine Zusatzfrage?

 


Bundesrat Helmut Wiesenegg (SPÖ, Tirol): Herr Staatssekretär! Was ist mit privatem Sponsoring?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Diese Frage ist im Zusammenhang mit der Spendenabsetzbarkeit zu prüfen.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke.

Wir kommen zu einer weiteren Zusatzfrage, die Frau Bundesrätin Diesner-Wais stellt.

 


Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Verehrter Herr Staats­sekretär! Mit welchen Mitteln aus dem Titel Glücksspielgesetz kann der österreichische Sport im Jahr 2006 rechnen?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Die Situation hat sich gebessert. Konkret: Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2005 wurde das Glücksspielgesetz dahin gehend novelliert, dass für Zwecke der Besonderen Sport­förderung ab dem Jahr 2005 jeweils 3 Prozent der Umsatzerlöse der österreichischen Lotterien aus den Ausspielungen – und das ist die Verbesserung –, mindestens jedoch 40 Millionen € ungedeckelt zur Verfügung gestellt werden. Bis zum Jahr 2004 waren es 3,5 Prozent, allerdings gedeckelt mit 37,8 Millionen €.

Ob und inwieweit der Mindestbetrag von 40 Millionen € im Jahr 2006 überschritten wird, hängt natürlich von der konkreten Umsatzentwicklung ab. Diese ist derzeit noch nicht voll abschätzbar, aber auf Basis der derzeitigen Umsatzerwartungen der öster­reichischen Lotterien ist für das Jahr 2006 mit einer Förderung von rund 52 Millionen € zu rechnen. Also eine deutliche Verbesserung! – Danke.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär.

Nächste Zusatzfrage: Herr Bundesrat Mag. Gudenus, bitte.

 


Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Staatssekretär! Kannst du über den Verhandlungsstand aus der Arbeitsgruppe „Steuerliche Absetzbarkeit von sozialen Spenden“ berichten?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Ich habe der­zeit keinen Informationsstand darüber, wie weit diese Arbeitsgruppe ist. Ich kann daher noch nicht über konkrete Ergebnisse berichten.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke.

Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehen Sie, was die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden betrifft, auch einen Hand­lungsbedarf über den Sport hinaus, dem es ja relativ gut geht, etwa im Bereich der gemeinnützigen Hilfsorganisationen im Kulturbereich, was zum Beispiel die leidige Frage der Absetzbarkeit von Bildankäufen im halbprivaten Raum, in Ordinationen von Ärzten beispielsweise, betrifft?

 


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