Bundesrat Stenographisches Protokoll 720. Sitzung / Seite 64

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Konecny. – Bitte.

 


12.24.29

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Meine Herren Staatssekretäre! Die grundsätzliche Haltung, die im Ausschuss in Wirk­lichkeit auch von den Vertretern der Regierungsparteien, wie viele es jetzt auch immer sind, geteilt wurde, war, dass es ein Versuch war, einer Selbstverpflichtung nach­zukommen. Wir haben daraus die Konsequenz gezogen, dass wir zwar den Versuch als nicht besonders geglückt betrachten, aber immerhin honorieren wollen, dass es diesen Versuch gibt. Wir werden daher diesen Berichten zustimmen, nicht weil wir mit ihrer Form und ihrem Inhalt zufrieden sind, sondern eben als Ausdruck dessen, dass wir offensichtlich gemeinsam der Meinung sind, dass das zwar ein sehr, sehr verbesserungsfähiger, aber immerhin ein Anfang ist.

Kollege Bieringer hat in Aussicht gestellt, dass wir uns daranmachen werden, einen Entschließungsantrag aller Fraktionen des Hauses – wie viele das immer sind – auszuarbeiten, um für nächstes Jahr oder für die nächste derartige Debatte eine bessere Grundlage zur Verfügung zu haben.

Ich habe nicht die Absicht, Details zu wiederholen, denn da kann ich den meisten mei­ner Vorredner – Kollege Himmer ist da begreiflicherweise ein bisschen ausge­nom­men – zustimmen; nur in den Schwerpunkten: Die Berichte in ihrer großen Mehrheit, auch jene, die wir heute nicht auf der Tagesordnung haben – wir werden ja hier im Plenum noch eine zweite Runde mit anderen Regierungsmitgliedern zu absolvieren haben –, konzentrieren sich im Wesentlichen darauf, in knapper und, soweit ich beur­teilen kann, korrekter Art und Weise die beiden Dokumente, die dem zugrunde liegen, also sowohl das Legislativprogramm der Kommission wie auch das Arbeitsprogramm des Rates, zu referieren, was eine Arbeitsvereinfachung ist. Sie sind jedoch in aller Regel dort sehr schwach, wo es um die Herausarbeitung österreichischer Standpunkte geht.

Nun habe ich volles Verständnis dafür, dass ein konkretes Stimmverhalten, etwa in einem Rat, in einem multipolaren Entscheidungsprozess nicht vor dem Vorliegen eines konkreten Dokuments angesagt werden kann. Es wäre politisch auch völlig kontraproduktiv. Was aber der Inhalt ist, den die österreichische Bundesregierung beziehungsweise ihr jeweiliger Vertreter dort zu vertreten beabsichtigt, das sollte deutlich gemacht werden bis hin zu dem Punkt, wo deutlich werden sollte, wo die Knackpunkte einer österreichischen Zustimmung liegen könnten.

Wenn wir eine sinnvolle Debatte über solche Dokumente durchführen sollen, dann können wir keine Diskussion zwischen dem österreichischen Bundesrat und dem Euro­päischen Rat oder der Europäischen Kommission in die Wege leiten. Es gibt zwischen uns keine institutionelle Verbindung. Wo es hingegen eine kräftige institutionelle Ver­bindung gibt, ist zwischen dieser Kammer des österreichischen Parlaments und der österreichischen Bundesregierung. Daher machen diese Berichte, wenn sie nicht nur Informationscharakter haben sollen – dann müssten wir sie aber nicht auf die Tages­ordnung nehmen –, sondern wenn sie Basis einer Debatte sein sollen, nur dann Sinn, wenn die Elemente absehbare österreichische Positionen, Ziele österreichischer Politik in der EU und letztlich auch österreichische Prioritätensetzung in der EU-Politik deut­lich genug werden, dass man sich damit kritisch auseinander setzen kann.

Aus dem, was hier über ein Thema abgehandelt wird, das begreiflicherweise uns allen, wenn auch vielleicht von verschiedenen Seiten her, gemeinsam am Herzen liegen sollte, nämlich den Fortgang des Lissabon-Prozesses, der für die Wirtschaftskraft dieser Union von entscheidender Bedeutung ist, kann ich nicht erkennen, dass von


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