Bundesrat Stenographisches Protokoll 720. Sitzung / Seite 65

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österreichischer Seite ein konstruktiver und initiativer Beitrag zur Reformulierung der Lissabon-Ziele absehbar ist. Gerade das wäre aber entscheidend notwendig.

Ich komme nunmehr zu einem für meine Verhältnisse frühen Schluss. Ich wiederhole: Es war ein Versuch. Dieser Versuch, dem Parlament eine Arbeitsgrundlage zur Ver­fügung zu stellen, ist als solcher anerkennenswert. Das begründet unsere Zustimmung. Inhaltlich erscheint er uns in den meisten Fällen als nicht gelungen, und zwar nicht deshalb, weil wir abweichende Positionen vertreten, sondern weil wir keine Positionen erkennen können, von denen wir abzuweichen oder die zu unterstützen wir eine Chance hätten.

Wir ersuchen die Bundesregierung, wie gesagt vielleicht in der zweiten Runde auch mit einem gemeinsam getragenen Entschließungsantrag, beim nächsten Mal eine Grund­lage beziehungsweise eine Unterlage vorzulegen, in der diese Pointierung stattfindet, auch wenn ich zugebe, dass das eine ein wenig charmante Aufforderung ist, denn die Stellungnahme der österreichischen Bundesregierung zum Arbeitsprogramm des Rates im Jahre 2006 ist ja bis zu einem gewissen Grad eine Übung vor dem Spiegel. Ich hoffe also, dass die österreichische Bundesregierung mit dem österreichischen EU-Vorsitz im ersten Halbjahr 2006 so weit konform geht, dass sie dem zustimmen wird können. Aber für alle Zukunft und für alle hoffentlich bald ihr Amt antretenden anderen Bundesregierungen gilt: Wir wünschen uns eine klare Themensetzung, eine klare Positionierung und möchten uns damit kritisch auseinander setzen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.31


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Staats­sekre­tär Dolinschek. – Bitte.

 


12.31.47

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Erstmalig seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union und ab nun regelmäßig berichten die nationalen Regierungen den nationalen Parlamenten über die Arbeitsschwerpunkte der Europäischen Kommission. Frau Bundesrätin Kerschbaum hat bekrittelt, dass die Berichte in den Ausschüssen nicht beraten worden sind. Es ist das erste Mal, und ich denke, wir als Repräsentanten der Bundesregierung sind hier jetzt dazu da, diese Berichte an Sie weiterzuleiten. Nicht nur im Hinblick auf die nationale Umsetzung sind diese Berichte wichtig. Es sind wichtige Schwerpunkte. Das ist von besonderer Bedeutung und gibt uns die Möglich­keit, die europäische Zielsetzung maßgeblich zu beeinflussen beziehungsweise uns in Österreich darauf vorzubereiten.

Herr Bundesrat Konecny hat gemeint, die Berichte seien eher sehr schwach gehalten, was die Ausarbeitung des österreichischen Programms betrifft. Darauf werde ich spä­ter sicherlich noch zu sprechen kommen. Österreich hat maßgeblich dazu beigetragen, in die Europapolitik eine soziale Komponente einzubringen.

Der Bericht liegt nun in schriftlicher Ausfertigung vor. Außer Zweifel steht, dass wir anstehende Probleme wie zum Beispiel die Globalisierung nur in einem gemeinsamen Europa bewältigen werden können. Wenn ich an den Konsumentenschutz und die weltweit agierenden Unternehmen denke, dann meine ich, dass uns ein wirklich sicherer Konsumentenschutz nur dann gelingen wird, wenn wir unsere nationalen Ziel­setzungen auch mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Gleichklang brin­gen. Wenn ich an den Behindertenbereich denke, wo wir dem Hohen Haus ein Behin­dertengleichstellungsgesetz vorgelegt haben, so baute dieses Gesetz sicherlich auf der Richtlinie der Europäischen Union auf, die uns Mindeststandards vorschreibt, wir


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