Bundesrat Stenographisches Protokoll 720. Sitzung / Seite 66

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haben aber wesentlich weiter gehende sozialpolitische Akzente gesetzt. Schließlich und endlich hindert uns nichts daran, besser zu sein als andere Nationen und Staaten, und nichts hindert uns daran, Mindestanforderungen zu überschreiten, wie wir das beim Behindertengleichstellungsgesetz im Sinne unserer Mitbürger und Mitbürgerinnen getan haben. Am Hohen Haus wird es liegen, unter Umständen weitere Verbesserun­gen im Behindertengleichstellungsgesetz, wie es bereits durch den Ministerrat gegan­gen ist, umzusetzen. Wir wollen nicht im Mittelmaß verbleiben, sondern wir wollen auch in Zukunft maßgeblicher Lieferant sein und unsere guten sozialen Leistungen in ein neues, soziales Europa einbringen.

Denken Sie zum Beispiel an das Kinderbetreuungsgeld. Mittlerweile beneiden uns viele europäische Staaten darum. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Das ist kein gutes Beispiel!) Das ist meiner Meinung nach ein sehr gutes Beispiel, Frau Bundesrätin. Schauen Sie sich die Statistiken in ihren einzelnen Zahlen an! (Bundesrätin Dr. Lich­ten­ecker: Genau! Schauen Sie sich die Zahlen zum Wiedereintritt ins Erwerbsleben an!) Viele beneiden uns um die einzigartige Familienpolitik und unsere Familien­för­derung in Österreich. Denken Sie zum Beispiel an die Pensionsharmonisierung: Während man in vielen anderen Staaten noch jahrelang darüber diskutieren wird, haben wir gemeinsam eine Pensionsharmonisierung umgesetzt, die uns die Pensionen nachhaltig sichert. Ich danke auch Ihnen hier im Bundesrat dafür, dass Sie das auch mitgetragen und damit Verantwortung für die österreichische Bevölkerung gezeigt haben. (Bundesrat Konecny: Herr Staatssekretär! Darum geht es aber in den Be­richten nicht!) – Selbstverständlich! (Bundesrat Konecny: Nein! – Weitere Zwi­schen­rufe bei der SPÖ. – Bundesrat Konecny: Es geht um das Initiativprogramm der EU!) Da haben Sie den Bericht des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Gene­rationen nicht aufmerksam gelesen. (Bundesrat Konecny: Oh ja, selbstverständ­lich!)

Nun liegen uns zwei Dokumente vor, welche die Arbeitsschwerpunkte in der Euro­päischen Union für das heurige Jahr zusammenfassen. Es sind dies auf der einen Seite das Arbeitsprogramm der Kommission, auf der anderen Seite das Arbeitspro­gramm des Rates. Beide Bereiche sind in den meisten Fällen gleich lautend. Daher will ich mich heute nur auf wesentliche Punkte, die im vorliegenden Bericht enthalten sind, beschränken.

Die Europäische Kommission hat im Arbeitsprogramm für 2005 mit 25. Jänner dieses Jahres Folgendes vorgelegt. Das Programm sieht vier Prioritäten vor: Wohlstand, Solidarität, Sicherheit und außenpolitische Verantwortung. Der Verbraucherschutz zum Beispiel ist Bestandteil des Kapitels Sicherheit. Der unser Ressort betreffende Bereich umfasst eine sozialpolitische Agenda, die insbesondere Maßnahmen im Bereich der gemeinsamen Sozial- und Beschäftigungspolitik umfasst. Die Sozialagenda schlägt Schlüsselmaßnahmen in zwei Schwerpunktbereichen vor: Es geht um die Schaffung von Vollbeschäftigung und einer solidarischen Gesellschaft, die Chancengleichheit für alle beinhaltet. Um das Ziel einer solidarischen Gesellschaft zu erreichen, sind in den nächsten Jahren unter anderem folgende Maßnahmen geplant: die Fortsetzung der Anwendung der offenen Koordinierungsmethode im Bereich der Modernisierung des Sozialschutzes, die Klärung der Rolle und der Merkmale von Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse durch eine Mitteilung der Kommission, und das Jahr 2010 soll zum Europäischen Jahr der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung erklärt werden mit dem Ziel, die erreichten Fortschritte abzuschätzen und neue Initiativen zu setzen.

Zur Bekämpfung von Armut hat Österreich in den letzten fünf Jahren wesentliche Projekte umgesetzt. Ich erinnere Sie an die Einführung des Kindergeldes, das ich bereits vorhin erwähnte, die Einführung der Behindertenmilliarde, die Integration von behinderten Menschen auf dem Arbeitsplatz, die Erhöhung des Pflegegeldes et cetera.


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