Bundesrat Stenographisches Protokoll 721. Sitzung / Seite 34

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auch bei meinen Auftritten bei den Nachbarn, in anderen europäischen Ländern, in Deutschland, in Frankreich: Es geht um eine nationale Entscheidung auf der einen Seite, es geht aber auch um eine europäische Entscheidung – es geht um ein Votum für Europa, für uns alle.

Ich bitte um ein möglichst breites Votum für dieses gemeinsame Europa im Einklang mit dem Motto dieser neuen Verfassung: in Vielfalt geeint. – Wie unterschiedlich unsere konkreten Vorstellungen darüber sein mögen, wie dieses Europa auszusehen hat, was wir von ihm erwarten: Es wird zu einem großen Teil auch an uns selbst liegen, wie wir es weiterentwickeln. Nur, dieses Motto sollte uns auch heute einen: in Vielfalt geeint. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

11.15


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Weiss. – Bitte.

 


11.15.26

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Präsident Straub! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Kolleginnen und Kolle­gen! Der Beginn der Europäischen Einigung – zunächst die seinerzeitige Montanunion und dann die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft – war ein Werk von National­staaten, von einigen wenigen visionären Persönlichkeiten. Heute würden das manche wohl als Reform von oben kritisch betrachten.

Mit der Ausweitung und Vertiefung dieser Gemeinschaft wuchs bald auch die Erkenntnis, dass die prächtigste Krone eines Baumes nicht von langer Dauer ist, wenn der Baum nicht ausreichend verwurzelt ist. Bei menschlichen Gebilden geht es sehr stark auch um die emotionale Verwurzelung. So fanden bald die Regionen Eingang in das Bewusstsein, zunächst als Träger der Regionalförderung und im Vertrag von Maastricht mit dem Ausschuss der Regionen auch als Beteiligte der politischen Willensbildung.

Mit dieser Entwicklung hat die Europäische Union ihre starke Fokussierung auf die Nationalstaaten abgelegt, und mit dem neuen Verfassungsvertrag wird neben der regionalwirtschaftlichen und regionalpolitischen auch eine weitere regionale Ebene einbezogen: die Regionalparlamente mit Gesetzgebungsbefugnis.

Demokratiedefizit!, so lautete eine langjährige Kritik an der Union. Hier bringt der Verfassungsvertrag neben einer wesentlichen Stärkung des Europäischen Parlaments erstmals eine über die Konferenz der nationalen Europa-Ausschüsse, die COSAC, hinaus gehende Einbeziehung der nationalstaatlichen Parlamente. Es ist wohl der starken parlamentarischen Ausrichtung des Europäischen Konvents zu danken, dass dies zustande kam. – Dass sich Österreich hier besonders engagiert hat, ist schon mehrfach dankend vermerkt worden, und ich kann mich dem nur anschließen. Nicht unerwähnt bleiben soll hier auch der große Einsatz unseres früheren Bundesrats­kollegen Mag. Gerhard Tusek, der gemeinsam mit dem früheren Bundesminister Dr. Farnleitner vom Bundeskanzler in den Konvent entsandt worden war.

Wie ist die Einbeziehung der nationalen Parlamente im Wesentlichen ausgestaltet? – Ich nenne nur ein paar Stichworte: direkte Information durch die Kommission über alle Konsultationsdokumente, das Rechtssetzungsprogramm, die Strategien und die Gesetzgebungsvorschläge; Begründung aller Vorschläge der Kommission im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit mit Angaben über die finanziellen Auswirkungen und zu den Auswirkungen auf die von den Mitgliedstaaten zu erlassenden Rechtsvorschriften, einschließlich der regionalen Rechtsvorschriften.

Weiters: Recht auf Stellungnahme innerhalb von sechs Wochen, die vom Europä­ischen Parlament, vom Rat und von der Kommission zu berücksichtigen ist; Pflicht der


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