Die Verankerung der Grundrechtscharta musste vom Konvent, insbesondere von den Sozialdemokraten, erst hart erkämpft werden. An diesen Werten und Zielen wird die Union in Zukunft ihre Handlungen orientieren und sich daran messen lassen. Es grenzt an ein kleines politisches Wunder, dass in Zeiten wieder erstarkender Nationalismen, einer dominanten neoliberalen Ideologie und angesichts von konservativen Regierungen in verschiedenen EU-Ländern eine Verfassung wie diese überhaupt zu Stande gekommen ist.
Die Säulen der neuen Europäischen Verfassung garantieren den 450 Millionen Menschen in der Union für die Zukunft ein humanitäres, soziales und demokratisches Europa. – Meine Damen und Herren! Stimmen wir gemeinsam für ein Europa der Zukunft! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Dr. Lichtenecker.)
11.32
Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Weilharter. – Bitte.
11.32
Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Verehrte Frau Außenminister! Herr Staatssekretär! Herr Präsident des Baden-Württembergischen Landtages, Herr Straub! Sehr verehrte Damen und Herren! Dass eine Europäische Verfassung und somit ein Grundrechte- und Grundwertekatalog einheitlich für rund 450 Millionen Menschen geschaffen wird, ist durchaus positiv, weil meiner Meinung nach Grundrechte, wie Verfassung oder Menschenrechte, unteilbar sind.
Meine Damen und Herren! Bezüglich der Frage, wie wir zu diesem gemeinsamen Wertekatalog gekommen sind beziehungsweise kommen wollen, gibt es unterschiedliche Positionen und massive Differenzen. Verschiedene Nationalstaaten haben unterschiedliche Wege zur Entscheidungsfindung gewählt: zum Beispiel nationale Volksabstimmungen oder, wie das österreichische Parlament, eine parlamentarische Entscheidung, eine Entscheidung durch die Volksvertreter. – Beides, meine Damen und Herren, sind legitime demokratische Methoden und Wege. Der Widerspruch liegt nicht im Ziel, sondern im Weg zum Ziel begründet.
Meine Damen und Herren! Dieses Europa hatte nicht den Mut, den Entschluss, den Weg zum Ziel zu bestimmen und zu entscheiden, vorweg zu fassen und hat die Entscheidungsfindung der zwei Wege, über eine Volksabstimmung oder eine parlamentarische Entscheidung, den Nationalstaaten überlassen.
Ich mache kein Hehl daraus, meine Damen und Herren, dass meine Präferenz beim Volksentscheid, bei einer Volksabstimmung liegt, obwohl ich weiß, dass das österreichische Parlament mit dem Ermächtigungsgesetz im März dieses Jahres beziehungsweise schon im Jahr 1994 mit dem Ermächtigungsgesetz für den Beitritt zur EU diese Mitbestimmung durch das Volk leider ausgeschaltet hat. Ich sage auch, alle Parteien ... (Bundesrat Weiss: ...! Das ist schon ein Unterschied!) – Herr Kollege Weiss, wir alle waren uns in dieser Frage leider einig! Als Demokrat nehme ich diese Entscheidung zur Kenntnis. Der Wähler wird seine Entscheidung darüber spätestens im Jahr 2006 treffen. Dessen müssen wir uns bewusst sein und es zur Kenntnis nehmen.
Meine Damen und Herren! Ungeachtet dieser Kritik muss bemerkt werden, dass inhaltlich einige wichtige Positionen in dieser Europäischen Verfassung geregelt und normiert werden: zum Beispiel der Ausschluss von Willkürakten, dass eben Sanktionen in Zukunft nicht mehr möglich sein sollten. Wir Österreicher wissen in dieser Frage, wovon wir reden.
Es ist weiters eine vernünftige Entscheidung und eine wichtige Sache, dass Begriffe wie „europäische Rahmengesetze“, „europäische Verordnungen“ Klarheit in den
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