Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 44

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quasi automatisch ergäbe, konnten aber in diesem Zusammenhang nicht beantworten, weshalb sich nicht alle Mitgliedstaaten der EU an dieser Agentur beteiligen.

Tatsache ist aber, dass die Europäische Verteidigungsagentur die Aufsicht über die ge­meinsamen Rüstungsprojekte der Mitgliedstaaten übernehmen wird und auch Beschaf­fungsaufträge erteilt. Die Agentur wird systematisch militärische Anforderungen und natürlich auch entsprechende Mängel erfassen und Empfehlungen abgeben an die Verteidigungsminister der EU.

Diese Fragen sind unserer Meinung nach von großer Bedeutung. Deshalb erwarten wir – wie wir glauben, auch zu Recht – auch umfassende Informationen zu dieser The­matik.

Die von der SPÖ und den Grünen im Nationalrat beantragte Vertagung der Vorlage, um diese Fragen zu klären – der Nationalrat sollte die Möglichkeit haben, zunächst die grundsätzliche Frage der Beteiligung Österreichs zu erörtern –, wurde leider von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Die Klärung ist bis heute nicht erfolgt. Deshalb sehen wir uns auch heute außer Stande, diesem Beschluss unsere Zustimmung zu geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

14.50


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mayer. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


14.50.49

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Außenministerin! Liebe Kollegin Neuwirth, Sie haben uns den Inhalt dieser Vorlage bereits ausreichend zur Kenntnis gebracht. Ich darf daher nur noch ganz kurz auf die Situation im Einzelnen eingehen, was mit dieser EDA umgesetzt wird.

Die EDA dient der Zusammenarbeit der europäischen Staaten im Bereich der For­schung und Beschaffung, sichert damit bessere Verhandlungspositionen und versucht, im Rüstungsbereich gemeinsame Entwicklungen zu fördern.

Die European Defence Agency hat ihre Arbeit bereits am 1. Jänner aufgenommen und befindet sich derzeit in der Aufbauphase. Im Endausbau werden dort dann zirka 80 Mit­arbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigt sein.

Was auch wichtig ist: Die EDA setzt keine militärischen Maßnahmen und entsendet kein Militärpersonal. Durch den Staatsvertrag entstehen für Österreich auch keine Ver­pflichtungen, die verfassungs- oder neutralitätstechnisch bedenklich sind. Dies hat eine Prüfung der Völkerrechtsexperten des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt ergeben.

Frau Kollegin Neuwirth! Wir haben heute beinahe einstimmig, zumindest mit großer Mehrheit die EU-Verfassung beschlossen, und man kann daher, wenn es wie im Fall dieser Agentur um eine EU-Behörde, um eine EU-Institution geht, nicht in eine Grund­satzdiskussion einsteigen, wenn es darum geht, dass diese Agentur ihre Arbeit aufneh­men kann. Das ist nicht nachzuvollziehen.

Es ist durchaus sinnvoll, dass sich Österreich so wie alle anderen EU-Staaten – aus­genommen Dänemark, zugegeben – an der EDA beteiligt, weil damit gewährleistet ist, dass unser Land voll integriert und in die gemeinsame europäische Sicherheits- und Verteidigungsstruktur aufgenommen und mit eingebunden ist. Es ist deshalb auch sinnvoll, dass Österreich als Mitglied der EU einer EU-Institution und deren Beschäf­tigten entsprechende Rechte und Immunitäten zuerkennt, die sie in anderen Ländern der Europäischen Union auch haben. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.53

 


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