Beschluss des Nationalrates vom
11. Mai 2005 betreffend einen Beschluss der im Rat vereinigten
Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die
Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Verteidigungsagentur und ihrer
Bediensteten (863 d.B. und 936 d.B. sowie 7254/BR d.B.)
Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Bader. Ich bitte ihn um den Bericht.
Berichterstatter Karl Bader: Ich komme zum Bericht zum gegenständlichen Tagesordnungspunkt und weise darauf hin, dass dieser allen in schriftlicher Form vorliegt. Ich darf mich daher auf die Antragstellung beschränken.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Präsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zum Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. – Bitte, Frau Bundesrätin.
14.47
Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Außenministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um den Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Verteidigungsagentur und ihrer Bediensteten.
Der Europäischen Verteidigungsagentur werden im vorliegenden Beschluss die für das reibungslose Funktionieren erforderlichen Privilegien und Immunitäten, insbesondere die Immunität von der Gerichtsbarkeit und staatlichen Zwangsmaßnahmen in Bezug auf ihre Vermögenswerte, die Unverletzlichkeit der Archive und die Befreiung von Steuern unter den im Beschluss festgelegten Bedingungen und Erleichterungen für den Nachrichtenverkehr gewährt. Die Bediensteten genießen funktionelle Immunität und Steuerbefreiung für ihre Gehälter und andere Bezüge unter den im Beschluss festgelegten Bedingungen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das mag ja prinzipiell alles durchaus sinnvoll und auch notwendig sein. Im Zusammenhang mit dieser Vorlage gab es allerdings im Nationalrat eine grundsätzliche Debatte über die Teilnahme Österreichs an der Europäischen Verteidigungsagentur. Es ging vor allem um die mangelnde Information, was die Teilnahme Österreichs an dieser Europäischen Verteidigungsagentur betrifft, und auch um die Tatsache, dass diesbezüglich im Nationalrat keinerlei Beschlüsse gefasst wurden.
Sehr geehrte Frau Außenministerin! Sie konnten oder wollten dem Außenpolitischen Ausschuss nicht im Detail darlegen, auf welcher rechtlichen Basis die Teilnahme Österreichs an der Europäischen Verteidigungsagentur überhaupt erfolgt. Sie beschränkten sich damals auf die Feststellung, dass sich die Teilnahme Österreichs aus dem Beschluss des Rates zur Einrichtung der Europäischen Verteidigungsagentur
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