Das ist einerseits, dass Österreich ein Partner sein soll; dann die hohe Kunst der guten Nachbarschaft; die Vernetzungszentrale des Außenministeriums, das mit seinen über 1 300 Bediensteten richtig dazu geschaffen ist; und dass es auch darum geht, all diese Grundsätze dann in eine entsprechende konkrete Außenpolitik einfließen zu lassen.
Diese Rede ist lesenswert! – In diesem Zusammenhang darf ich darum bitten, dass man vielleicht Grundsatzreden wie Ihre, Frau Bundesministerin, eventuell aber auch andere, die im Rahmen der Österreichischen Gesellschaft für Außenpolitik und im Rahmen der Österreichischen Liga für die Vereinten Nationen gehalten werden, in Kurzfassung in das Jahrbuch 2005 aufnimmt.
Ein weiters Anliegen ist es mir – und das würde auch in Ihre Rede hineinpassen –, dass sich die echten Demokratien der Welt bemühen sollten, intensiv zusammenzuarbeiten, um das demokratische Modell auch auf andere Länder zu übertragen.
Das Zweite ist, dass Ländern, die die Absicht haben, sich zu demokratisieren, dabei eine entsprechende Hilfestellung geleistet wird, denn die Demokratie ist im Endeffekt auch die einzige Chance für uns, dass die Menschenrechte in der Welt zum Durchbruch kommen.
Was für die Menschenrechte auch ganz besonders wichtig ist, ist, dass der Rechtsstaat entwickelt wird. Es kann nicht sein, dass ein Richter in Richtung Justizminister oder noch höher schielt, wenn es um die Frage geht, wie er in einem bestimmten Fall entscheiden soll. Ich darf nur kurz das Chodorkowski-Urteil in Russland erwähnen. Ich hoffe, dass das tausendseitige Urteil inzwischen zur Endverlesung gekommen ist.
Erwähnen möchte ich im Zusammenhang mit der österreichischen Außenpolitik aber auch die Ukraine.
Es ist einerseits bekrittelt worden, dass man vorsichtig vorgehe; andere haben wieder gesagt, man sei zu schnell. In der Ukraine hat eine bewundernswerte Revolution stattgefunden – bewundernswert in Bezug darauf, dass es gelungen ist, ohne Blutvergießen ein meiner Ansicht nach korruptes und sehr autoritäres Regime mit einem demokratischen Mäntelchen zu beseitigen.
Allerdings muss sich in der Ukraine erst herausstellen, ob man diese hehren Ziele – die voriges Jahr im Dezember auch durch eine Resolution des Bundesrates unterstützt wurden –, in die Tat umsetzen kann.
Ich stelle nach 100 Tagen Juschtschenko und Timoschenko nur fest, dass gewisse Spannungen offen auftreten, so zum Beispiel bezüglich der Liste jener Unternehmen, die einmal privatisiert worden sind – unter möglicherweise dubiosen Umständen –, die jetzt wieder reverstaatlicht werden sollen, um in weiterer Folge dann wieder privatisiert zu werden. Ich muss schon sagen: Der eine sagt, es gibt eine Liste, die andere sagt, es gibt keine Liste. Also hier ist wirklich abzuwarten.
Eines ist nämlich für eine außenpolitische Lagebeurteilung – nicht nur für Österreich, sondern auch für die EU – außerordentlich wichtig: dass klares Wasser vorhanden ist, denn eine Furt im trüben Wasser zu beurteilen, ist äußerst schwierig. Man möge mir das glauben.
Einen Punkt möchte ich auch noch anführen: EU – China/Taiwan. Es gibt das Waffenembargo der EU seit dem Massaker am Tiananmen-Platz, und die EU bemüht sich auf Grund der diesbezüglich vor allem von Chirac und Schröder vertretenen Position, dieses Waffenembargo zu beseitigen. Was dieses Waffenembargo betrifft, so muss ich feststellen: Das sollte aufrechterhalten bleiben! Wenn nämlich das Waffenembargo aufgehoben wird, so muss ich fragen: Wem nützt das? – Zweifelsohne Festland-China. Aber ob es für Japan, das eine echte Demokratie ist, und Taiwan, das, bitte, auch eine
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