Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 78

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Bei objektiver Betrachtung wird man feststellen, dass der Hauptzweck, um den sich diese Debatte gedreht hat, erreicht worden ist! Es können jetzt nämlich beispielsweise alle 33 Punkte, die von der Zukunftskommission in ihrem Endbericht vorgeschlagen wurden, mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, und davon wäre vor dem heuti­gen Beschluss doch ein guter Teil nur mit einer Zweidrittelmehrheit zu beschließen ge­wesen. Dazu gehören neben den Maßnahmen, die die Frau Ministerin schon genannt hat, auch Maßnahmen, die wirklich kurzfristig umzusetzen sind, darunter ein mir sehr wichtiger Punkt, nämlich die sprachliche Frühförderung schon im Vorschulalter, Lese­förderung, die Modernisierung des Mathematikunterrichts, die Verstärkung der individu­ellen Förderung, unbedingt notwendig: die Senkung der Klassenschülerzahlen, – auch mich betreffend – verpflichtende Lehrerweiterbildung für alle Pädagoginnen und Päda­gogen, die Erstellung von Schulentwicklungs- und Qualitätsprogrammen, die Ein­schränkung des Sitzenbleibens durch Kurssysteme in der Oberstufe und auch der Aus­bau der Ganztagsbetreuung in einer anderen Form und noch einiges mehr – ich will das jetzt gar nicht alles aufzählen –, Ziele also, die mittelfristig, kurzfristig und manche eben auch längerfristig erreichbar sind, und zwar dann, wenn man den politischen Willen dazu hat und natürlich auch die nötigen budgetären Mittel, das versteht sich von selbst.

Sehr geehrte Damen und Herren, vor allen Dingen Kolleginnen und Kollegen von der grünen Fraktion! Die Passage, die sich dem gegliederten Schulsystem widmet – Sie haben sie schon zitiert –, spricht von Sekundarschulen, bei denen eine weitere ange­messene Differenzierung vorzusehen ist. Unserer Meinung nach ist es völlig klar, was das bedeuten soll, denn dieser Passus eröffnet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten und ist gerade in dieser nicht bis in jedes Detail ausgeführten Formulierung natürlich für die Zukunft sinnvoll, denn jede Festschreibung verhindert oder erschwert Verän­derungen, und die werden nicht nur jetzt notwendig sein, sondern natürlich auch in Zukunft, denn die Anforderungen an unser Bildungssystem, die werden sich selbstver­ständlich auch in den nächsten Jahren ändern.

Der Gesetzgeber kann also, und zwar je nach politischer Vorstellung und Mehrheit – und das ist ja wohl klar, welche politischen Vorstellungen welche Fraktion hat und welche Mehrheiten jeweils die Wahlen entscheiden –, das bisherige System mit der jetzt wirklich sehr großen, mannigfachen Differenzierung beibehalten. Das ist eine Möglichkeit. Man kann neue Schulformen errichten – das steht auch da drinnen –, man kann natürlich genauso die heute äußere Form der Differenzierung zusammenfassen und stattdessen eine innere Differenzierung vorsehen. Auch das beinhaltet dieser Pas­sus, das schließt er nicht aus. Man kann bei einzelnen Schulformen neue Fächer, neue Fächerkombinationen vorsehen. Man kann mit dieser Formulierung zum Beispiel auch eine echte modulare Oberstufe einrichten – ein Wunsch, den wir haben und, ich glaube, auch Sie.

Also es gibt ganz, ganz viele Möglichkeiten mit dieser Formulierung, und wir sind ehr­lich gesagt mit dieser Formulierung durchaus zufrieden, weil wir wissen, dass wir auch unsere Vorstellungen damit werden durchsetzen können. Außerdem kann sich die Schule jetzt leichter an die gesellschaftlichen Erfordernisse und Bedürfnisse anpassen, was eben notwendig ist, um allen Kindern die besten Chancen bieten zu können, um auch der Chancengleichheit näher zukommen, die wir ja nicht haben und die wir drin­gend brauchen, um alle Kinder je nach ihrer Begabung zu fördern oder zu fordern und die Schule an die Bedürfnisse der SchülerInnen und natürlich auch der Lehrerinnen und Lehrer und der Eltern anzupassen, und das kann, so meinen wir, mit diesem Beschluss durchaus gelingen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Immer mehr Eltern – das ist auch schon angespro­chen worden – wollen und brauchen ganztägige Schulformen, denn sie bringen einmal


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