Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 126

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gen? – sehr heikle Punkte. Ein Beispiel: Ein starker Lastkraftwagen kann sehr wohl für einen sozialen Zweck, für einen Menschenrechtszweck genutzt werden. Darauf können Zelte für Militärspitäler oder auch zivile Hütten für Kindergärten transportiert werden. Auf diesem starken Lastkraftwagen können aber auch schwere Waffen transportiert werden. Eine heikle Geschichte!

Gerade die Wirtschaft, vor allem in Österreich, bekennt sich wirklich dazu, dass alles, was mit Terrorismusbekämpfung, alles, was mit der Vermeidung der Verbringung von Kriegsmaterial in sensible Gebiete zusammenhängt, voll und ganz zu unterstützen ist. Auf der anderen Seite sagt aber die Wirtschaft auch: Es kann ja nicht so sein, dass Unternehmen, die in diesem Bereich sehr gut arbeiten, die in diesem Bereich auch Arbeitsplätze sichern, dann plötzlich von allen Lieferungen ausgeschlossen sind.

Deswegen glaube ich, dass dieses Außenhandelsgesetz, das sich mit den Dual-Use-Gütern befasst, sehr gelungen ist. Es ist ausgewogen, es bringt klare Regelungen – Sie haben selbst gesagt, es stellt eine Verbesserung gegenüber 2004 dar –, und es ist darin auch, wie Sie es auch erwähnt, aber kritisch angemerkt haben, die technische Unterstützung im Sinne von Know-how mit berücksichtigt worden. Es sind auch mit berücksichtigt worden die Vermittlung von solchen Gütern sowie der Bereich der Soft­ware. Also es handelt sich hier um eine ziemlich klare, allumfassende Regelung.

Der zweite Bereich, den Sie angesprochen haben, ist das Kriegsmaterialgesetz. Das heute zur Beschlussfassung stehende Gesetz beinhaltet eine Novelle dazu, die auch die Vermittlung mit einbezieht. Ich glaube, eine sehr klare, wichtige Sache auch für die Zukunft.

Ich darf das noch einmal betonen: Selbstverständlich wird alles, was mit der Verhinde­rung von Terrorismus und Ähnlichem zu tun hat, auch von der Wirtschaft unterstützt. Was wir bedenken müssen, ist: Wir dürfen das Kind nicht mit dem Bade ausschütten und so strenge Gesetze verlangen, dass man dann überhaupt nichts mehr exportieren darf, was auch nur annähernd die Möglichkeit in sich birgt, dass es auch für militä­rische Zwecke verwendet werden kann.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, sich das noch einmal zu überlegen und im Sinne einer klaren Aussage Österreichs diesem Gesetz zuzustimmen. – Danke schön. (Bei­fall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

20.47


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


20.47.05

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Lieber Kollege Dernoscheg, ich könnte mich jetzt so quasi als Vermittler, Mediator zwischen Ihnen und dem Herrn Einwallner anbieten, denn ich habe schon verstanden, was er meint – Sie haben es nicht verstanden. Aber man kann sich hier fragen, wie es Kollege Ager des Öfteren hier tut: Ist jetzt das Glas halb voll oder halb leer? Sieht man darin ein Problem? Wir stimmen trotz derselben Kritik, die Kollege Einwallner vorgebracht hat, dem Gesetz zu – trotz der Kritik, Herr Minister; Sie lachen –, weil dieses Außenhandelsgesetz tatsächlich eine Verbesserung bringt.

Aber wir sehen auch die Kritikpunkte, die man nicht unter den Tisch kehren darf, näm­lich dass es tatsächlich einen Bedarf gibt, mit dem Kriegsmaterialgesetz im Hinblick auf die Verbesserung des Außenhandelsgesetzes nachzuziehen und die Bestimmungen anzugleichen. Wir erleben jetzt nämlich ein bissel eine paradoxe Situation. Ich bin sehr froh, dass das Außenhandelsgesetz im Bereich jener Güter, Herr Kollege, die Sie jetzt genannt haben, Güter mit doppeltem Verwendungszweck, Sport- oder Jagdwaffen,


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