sich hiebei um ein Gesetz, mit dem das Außenhandelsgesetz erlassen und das Kriegsmaterialgesetz geändert wird.
Eingangs möchte ich feststellen, dass das Außenhandelsgesetz 2005 deutliche Verbesserungen gegenüber dem Außenhandelsgesetz 1998 bringt. Insbesondere wird der gegenwärtige EU-Verhaltenskodex integriert. Hervorzuheben ist, dass die Ausfuhr auf telefonischem und elektronischem Weg nun erfasst wird – und auch zu begrüßen ist, dass ein Kontrollinstrument für den Handel mit anderen EU-Staaten eingeführt wird. Man muss dazu allerdings auch sagen, dass es sich dabei um ein sehr schwaches Kontrollinstrument handelt.
Es gibt aus unserer Sicht Mängel, auf die ich hier noch einmal hinweisen möchte. Es ist nicht eindeutig, ob auch militärisch-technisches Wissen vom Außenhandelsgesetz erfasst wird. Wenn das nicht der Fall ist, wäre dies ein Rückschritt gegenüber dem Außenhandelsgesetz 1998. Es fehlt bei den Überwachungsbestimmungen die Regelung, welche Daten bezüglich der Ausfuhrverweigerung im Rahmen des EU-Mitteilungsmechanismus übermittelt werden. Es fehlt auch die Normierung einer nationalen Berichtspflicht.
Wir sind außerdem der Auffassung – und das ist einer der zentralen Kritikpunkte –, dass die Bundesregierung als bewilligende Behörde bei Regierungsgeschäften den gleichen Kriterien unterliegen soll, wie sie für jeden privaten Unternehmer gelten.
Kritisch sehen wir auch die mangelnde Transparenz, die da vorhanden ist. Das Bewilligungsverfahren ist ein nicht-öffentliches Einparteienverfahren. Rechtsmittel gegen Bescheide in diesem Verfahren können somit lediglich von der antragstellenden Partei ergriffen werden. Damit gibt es also nur Rechtsmittel gegen verweigerte Bewilligungen, nicht aber gegen Bewilligungen, die unter Umständen zu Unrecht erteilt wurden. Auf Grund dieser Kritikpunkte werden wir dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
20.43
Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Dernoscheg. – Bitte, Herr Bundesrat.
20.43
Bundesrat Dr. Karl-Heinz Dernoscheg (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Wenn ich da eine kurze Stellungnahme abgebe, dann auch auf Grund der Wortmeldung vom Herrn Kollegen Einwallner, die jetzt ein bisschen Unverständnis und Nachdenklichkeit bei mir hervorgerufen hat. Auf der einen Seite lobt er das Außenhandelsgesetz – und dem Lob wollte ich mich anschließen, ich habe gedacht, wir können die ganze Sache verkürzen –, und auf der anderen Seite geht er auf ein paar Punkte ein, die er kritisiert.
Erster Punkt: die europäische Abstimmung. Diese ist sehr wohl damit gegeben, das Ganze basiert ja auf einer europäischen Vorschrift. Der zweite Kritikpunkt war, dass die Bundesregierung nicht kontrolliert wird. Dafür haben wir demokratische Instanzen, und auch wir zum Beispiel kontrollieren die Bundesregierung mit. Und dass Sie ein öffentliches Verfahren in einem wirtschaftlich sensiblen Bereich wünschen, wenn ich Sie richtig verstanden habe, das kann es ja wohl nicht sein, denn vor allem im Dual-Use-Bereich kann es ja auch um zivile Dinge gehen. Und das würde einem Wirtschaftstreibenden nicht sehr gefallen, wenn die ganze Konkurrenz mitschauen kann.
Worum geht es wirklich? Das Außenhandelsgesetz regelt den Verkehr mit so genannten Dual-Use-Gütern. Das sind Güter – und das ist eine sensible Angelegenheit, vor allem in Österreich –, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Da gibt es ein paar eindeutige Aussagen dazu, und dann gibt es ein paar – wie soll ich sa-
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