Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend die Grundsätze für land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom
12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verbrechensopfergesetz,
das Impfschadengesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das
Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz und das
Bundesberufungskommissionsgesetz geändert werden (Versorgungsrechts-Änderungsgesetz
2005 – VRÄG 2005) (671 d.B. und 868 d.B. sowie
7290/BR d.B.)
Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zu Punkt 44 der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Blatnik. – Bitte, Frau Kollegin.
Berichterstatterin Ana Blatnik: Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Gospod president! Gospod minister! Gospod državni sekretar! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verbrechensopfergesetz, das Impfschadengesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz und das Bundesberufungskommissionsgesetz geändert werden – Versorgungsrechts-Änderungsgesetz 2005.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher erübrigt sich dessen Verlesung.
Ich komme sogleich zum Antrag.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Präsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für den Bericht. – Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Professor Konecny. – Bitte, Herr Kollege.
21.32
Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich habe mich nicht zu Wort gemeldet, um zur Vorlage Substanzielles auszusagen, sondern deshalb, weil sie mir als die geschäftsordnungsmäßig relativ korrekteste Gelegenheit erschienen ist, an eine wichtige Beratung der letzten Sitzung zu erinnern.
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