Bundesrat Stenographisches Protokoll 723. Sitzung / Seite 22

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Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen damit zur 5. Anfrage. Ich bitte die Anfra­gestellerin, Frau Bundesrätin Lueger, um Verlesung der Anfrage. – Bitte schön.

 


Bundesrätin Angela Lueger (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Minister! Meine Frage lautet:

1441/M-BR/2005

„Wie bewerten Sie den angekündigten Antrag des BZW für den Wiener Gemeinderat, dass alle U-Bahnstationen und auch die Verkehrsmittel selbst zu Schutzzonen erklärt werden sollen?“

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Inneres Liese Prokop: Ich bitte um Verständnis, dass ich, wenn Sie „Bewertung“ im Sinne einer Kommentierung verstehen, hier grundsätzlich davon Abstand nehme. Eine rechtliche, eine tatsächliche Durchführbarkeit müsste auf jeden Fall, wenn der Antrag gestellt wird, geprüft werden. Das ist selbstverständlich. Nach dem SPG ist die entsprechende Beurteilung der Sicherheitsbehörde erster In­stanz – im konkreten Fall der Bundespolizeidirektion Wien – erforderlich, und dem kann man auch in diesem Sinne nicht vorgreifen.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Frau Bun­desrätin.

 


Bundesrätin Angela Lueger (SPÖ, Wien): Wie beurteilen Sie die Schutzzone am Karlsplatz generell, aber insbesondere hinsichtlich der Verdrängung der Suchtgiftkrimi­nalität in die Opernpassage?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Inneres Liese Prokop: Die Schutzzonen haben ihre präventive Wirkung deutlich gezeigt. Insbesondere die Daten betreffend die Schutzzone Karlsplatz zeigen, dass die Anzahl der Wegweisungen, die Anzahl der Betretungsverbote dort klar nachzuweisen ist und dass diese damit eine Bereinigung in diesem Feld gebracht haben. Das heißt, der Spielplatz, der Zugang der Kinder und Jugendlichen zu ihren Schulen ist damit sichergestellt. Ich habe auch vor kurzem in einem Gespräch mit den Elternvertretern und mit den Schülern selbst gesehen, dass sie das als sehr positiv sehen.

Die so genannte Verdrängung in andere Bereiche wird als negativ empfunden, und wir haben mit der Polizeidirektion Wien eine Absprache, dass hier nun im Umfeld Maßnah­men gesetzt werden, um das auch weiterhin nicht nur in den Griff zu bekommen, son­dern vor allem auch mit den dort ansässigen Geschäften und den dortigen Bereichen gemeinsame Vorgangsweisen abzustimmen.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Dr. Kühnel zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Frau Bundesminister! Als wie erfolgreich beurteilen Sie das Mittel der Schutzzone zum Schutz von Kindern und Jugendlichen?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Inneres Liese Prokop: Ich kann nur nochmals unterstreichen, dass ich glaube, dass die Schutzzone die Norm der Trennung der Abhängigenszene von der Jugendszene voll und ganz erreicht hat. In der Schutzzone hat die Exekutive auch ein probates Mittel an der Hand, bereits im Vorfeld mögliche gegen Kinder und


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